Aktualisiert 23.10.2025
Inhalt:
Allgemeine Infos
Abgabefristen für das Jahr 2025
Welche Formulare benötigst du?
Wann ist deine Rente steuerfrei?
Verspätete oder vergessene Abgabe der Steuererklärung – Folgen
Weitere Einkünfte die versteuert werden müssen
Du hast einen Mini-Job
Was mindert deine Steuerlast?
Tabelle zur Rentenbesteuerung
Allgemeine Infos
Steuern sind ein leidiges Thema. Seufz.
Wir zahlen täglich für und auf Alles Steuern.
Auch unsere Einkommen werden ein Leben lang versteuert.
Während unseres Arbeitslebens auf Lohn und Gehalt, wenn wir Krankengeld
oder Arbeitslosengeld beziehen.
Ja und auch im wohlverdienten Ruhestand oder mit Rente auf Grund einer Erwerbsminderung werden unsere Einkünfte versteuert.
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.
Nicht alle Rentenbezieher müssen Steuern zahlen und -Erklärung machen.
Aber: Hast du neben der gesetzlichen Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten
(Riester-, Betriebs-, Witwenrente), sieht es ganz anders aus.
Dann musst du eine Steuererklärung abgeben.
Wie hoch und ob deine Rente versteuert wird, hängt vom Rentenbeginn und der Rentenhöhe ab.
TIPP: Hast du einen Antrag auf EMR gestellt und gute Aussichten auf Erfolg,
lege soweit du kannst monatlich einen kleinen Betrag für eventuelle Nachzahlungen zur Seite.
Oft kommt das große Erwachen, wenn rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt und eine hohe Steuernachzahlung fällig wird.
Das Finanzamt ist kein böser Drache. Zur Not Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren.
Hinweis: Ganz unten findest du eine Tabelle zur Besteuerung
Abgabefrist für das Steuerjahr 2025
Für Pflichtveranlagte: 31. Juli 2025
Für Steuerpflichtige mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 2. Juni 2026
Bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, kannst bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres eine Steuererklärung abgeben.
Welche Formulare benötigst du?
In der Einkommensteuererklärung gehören Rentenbezüge zu den sonstigen Einkünften.
Mantelbogen 2025
Anlage Sonderausgaben 2025
Anlage Außergewöhnliche Belastungen 2025
Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen 2025
Anlage R 2025 (Rente und andere Leistungen)
Anlage R-AV 2025 (für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und betrieblichen Altersversorgung)
Anlage R-AUS 2025 (Leistungen aus dem Ausland)
Anlage N 2025 (falls du in diesem Jahr noch Arbeitslohn, Bezüge als Beamten-Pensionär oder Lohn-Ersatzleistungen erhalten hast)
Anlage Vorsorgeaufwand 2025
- eventuell je nach persönlicher Situation weitere Anlagen.
Auch Einkünfte (Renten) aus der
- Privaten Altersvorsorge
- Betrieblichen Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente (wie Witwen- oder Waisenrente)
- Altersrenten aus landwirtschaftlichen Alterskassen
- Umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrenten
werden versteuert und mit deinen Rentenbezügen zusammengerechnet.
WICHTIG:
Du musst selbst überprüfen, ob du eine Steuererklärung abgeben musst.
Da gibt es leider kein Wenn und Aber, von wegen: “Hab ich nicht gewusst.”
Wie hoch darf deine Rente maximal sein darf, damit sie steuerfrei bleibt?
(einfache Berechnung)
Anhand von Rentenbeginn und Rentenhöhe, kannst du ablesen, ob du deine Rente versteuern musst, wenn du sonst keine weiteren Einkünfte hast.
Berechnung der Bruttorente für eine ledige Person:
Jahresrente (Zahlungen aus der gesetzlichen Rente – siehe Bescheid)
Minus 8,15 % Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
(incl. Zusatzbeitrag 1,7 %)
Minus 3,6 bis 4,2 % Pflegeversicherung
Beides wird von der Rentenversicherung einbehalten.
Minus Pauschbeträge Werbungskosten 102 €
Minus Sonderausgaben 36 €
= deine Bruttorente
Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gelten die doppelten Beträge.
Liegst du über diesen Beiträgen, wirst du vermutlich Steuern zahlen müssen.
WICHTIG: Sind deine Einkünfte sehr viel höher und beziehst du schon länger eine Rente solltest du prüfen, ob du bereits in den Vorjahren steuerpflichtig warst, falls du das noch nicht gemacht hast.
Es können zusätzliche Kosten auf dich zukommen.
Zum Beispiel für jeden Monat Verspätungszuschläge und/oder Zinsen.
Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer (Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge werden abgezogen).
Pro Monat beträgt der Zuschlag jedoch mindestens 25 Euro – unabhängig davon,
ob es eine Nachzahlung oder eine Erstattung gibt.
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen
beträgt im Jahr 1,8 % (0,15 % im Monat).
Du hast weitere Einkünfte:
Hast du weitere steuerpflichtige Einnahmen, kann es passieren, dass du doch darüber kommst und steuerpflichtig wirst.
Das können sein:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, (Renten)
Minijob zur Rente 2025:
Die Einkünfte aus dem Minijob bleiben bis 556 Euro monatlich steuerfrei,
auch wenn die übrigen Einkünfte steuerpflichtig sind.
- Sonderausgaben: Zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden die private Haftpflichtversicherung usw.
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, die Ausgaben für ein Pflegeheim, der Behinderten-Pauschbetrag.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für eine Putzkraft, Schornsteinfeger zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Handwerkerkosten
Mehr dazu hier Außergewöhnliche Belastungen können deine Steuerlast mindern
Das ist wie immer individuell und von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.
Tipp: Mit dem Alterseinkünfte-Rechner des Bayerischen Landesamts für Steuern kannst du kostenlos durchrechnen, ob und wie hoch deine Einkommensteuer sein wird.
Das sind einige Zahlen, die du eintragen musst und vermutlich sehr anstrengend. Vielleicht kann das ein lieber Mensch für dich übernehmen.
Puh, das war viel “Renten-Input”. Kürzer ging es leider nicht.
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Bleib posimistisch trotz Steuern und Gedöns.
Alles Liebe deine Ela
Quelle: Tabelle Finanztipp, § 22 EStG, Stand: April 2024,
Tabelle zur Rentenbesteuerung
Für 2025 gilt:
Jahresrente: 16.853 Euro
1. Halbjahr: 1.379 Euro
2. Halbjahr: 1.430 Euro
1Bruttorente gerechnet mit 8,15 % Beitrag zur Krankenversicherung (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 1,7 %),3,4 % Beitrag zur Pflegeversicherung, abzüglich Pauschbeträge Werbungskosten 102 €, Sonderausgaben 36 €
Quelle: Finanztip-Berechnung, Stand: 20. März 2024
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