Deine Patientenakte – Rechte und Pflichten

Heute wird es etwas länger. Für deinen Überblick ein „Inhaltsverzeichnis“:

– Was enthält deine Patientenakte?
– Darfst du deine Patientenakte einsehen und Kopien verlangen?
– Wer ist zur Einsicht berechtigt?
– Kopie deiner Patientenakte
– Musst du die Kopien zahlen? Weitere Kosten
– Aus welchen Gründen darf die Einsicht abgelehnt werden?
– Was kannst du tun, wenn die Einsichtnahme abgelehnt wird?
– Angehörige und Erben

Was enthält deine Patientenakte?

Sie dokumentiert den gesamten Kontakt zwischen deinem Arzt und dir. 

Dazu gehören nach § 630g (BGB) die “Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Ergebnisse, Einwilligungen und Aufklärungen”.

Darfst du deine Patientenakte einsehen und Kopien verlangen?

Ein klares JA! Seit 2013 ist im §630g BGB das Recht auf persönliche Einsicht in deine (Original-) Patientenakte geregelt.

Dein Arzt ist nicht verpflichtet, dir deine Originalakte herauszugeben. Deshalb kannst du deine Patientenakte nur in der Praxis einsehen. Berücksichtige, dass der Arzt das in seinen Praxisalltag einplanen muss. Bis zu zwei Wochen erscheinen angemessen, je nachdem wie umfangreich deine Unterlagen sind.  

Tipp: Du musst deinen Wunsch auf Einsicht nicht begründen.

Deine Patientenakte muss 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. 

Wer ist berechtigt?

Berechtigt bist nur du als Patient. Deine Ehepartner, Kinder und sonstige Angehörige dürfen nur deine Akte einsehen, wenn du sie schriftlich bevollmächtigt hast.

Bei minderjährigen Kindern haben auch die sorgeberechtigten Elternteile ein Einsichtsrecht.

Kopie deiner Patientenakte

Ich lasse mir immer alle Arztunterlagen, Befunde usw. zeitnah aushändigen. So muss ich nicht alles mühsam zusammentragen, wenn medizinischer Dienst oder andere Behörden Berichte anfordern.

Dein Arzt muss dir auf Wunsch eine Kopie deiner vollständigen Akte erstellen. Hierfür hat er höchstens einen Monat Zeit.

 Tipp: 

Fragt die Praxis oder Klinik nach, genügt die Angabe „Für meine persönlichen Unterlagen.“

Musst du die Kopien zahlen? Weitere Kosten

Ja. Die Kosten liegen pro Seite bei maximal 50 Cent für die ersten 50 Seiten und 15 Cent für jede weitere Seite, Kosten für Datenträger beziehungsweise für die Vervielfältigung von Bildbefunden, sowie Porto und Verpackung, nicht aber den zeitlichen Arbeitsaufwand. Das ist im BGB geregelt.

Bei einem Arztwechsel oder einer Weiterbehandlung durch andere Ärzte kann die Vorlage von Bildbefunden notwendig werden:

§28, Abs. 8 Röntgenverordnung legt fest, dass Originalunterlagen vorübergehend an Kollegen oder Patienten überlassen werden müssen. 

Aus welchen Gründen darf die Einsicht abgelehnt werden?

Ärzte und Psychotherapeuten dürfen die Einsicht verweigern, wenn dich die Informationen („erhebliche therapeutische Gründe“) nachweislich belasten können und die begründete Gefahr besteht, dass deine Behandlung nachteilig beeinflusst oder eine diagnostizierte, aber noch nicht behandelte Erkrankung sich verschlimmert.

Hierfür müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte vorliegen, wie zum Beispiel eine Suizidgefahr. Ein weiterer Grund ist, wenn vertrauliche Informationen über dritte Personen oder über den Behandler selbst geschützt werden müssen.

Was kannst du tun, wenn die Einsichtnahme grundlos verweigert wird?

Weise deinen Arzt auf die Rechtslage hin. 

Wiederhole schriftlich deine Aufforderung mit Fristsetzung.

Schalte einen Rechtsanwalt oder die
Unabhängige Patientenberatung Telefon: 0800 0117725 ein.
Beschwerde bei der zuständigen (Landes-)Ärztekammer

Zur Vollständigkeit: Angehörige und Erben

Nach dem Tod eines Patienten geht das Einsichtsrecht auf dessen Erben über, wenn diese Schadenersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern geltend machen wollen.

Als Nachweis sollte der Arzt eine Kopie des Erbscheins verlangen.

Neben den Erben können auch die nächsten Angehörigen (Ehegatten und Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel) des Verstorbenen ein Einsichtsrecht geltend machen, wenn sie immaterielle Interessen verfolgen. Das können sein: Klärung der Todesursache in einem Strafverfahren, Klärung von Erbkrankheiten oder die Durchsetzung postmortaler Persönlichkeitsrechte.

Viele Informationen zum Thema Patientenakte. Ich wünsche dir ein unkompliziertes Handling mit deinen Behandlern.

Bleib posimistisch 😊

Alles Liebe deine Ela

Weitere Links:

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Quellen:
§ 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Artikel 15 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

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