Steuern sind ein leidiges Thema. Seufz. Wir zahlen täglich für und auf Alles Steuern.
Auch unsere Einkommen werden ein Leben lang versteuert.
Während unseres Arbeitslebens auf Lohn und Gehalt, wenn wir Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen, ja und auch im wohlverdienten Ruhestand oder auf Grund
einer Erwerbsminderung werden unsere Einkünfte versteuert.
In diesem Beitrag gebe ich dir einen allgemeinen Überblick zu dem Thema, wie du berechnen kannst, ob du eventuell steuerpflichtig bist und was deine Steuerlast mindern kann.
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.
Das ist vielen Menschen nicht bewusst.
Oft kommt das große Erwachen, wenn zum Beispiel rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt und eine hohe Steuernachzahlung fällig wird.
TIPP: Hast du einen Antrag auf EMR gestellt und gute Aussichten auf Erfolg, lege soweit du kannst monatlich einen kleinen Betrag für eventuelle Nachzahlungen zur Seite.
Das Finanzamt ist kein böser Drache. Zur Not Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren.
Wie hoch und ob deine Rente versteuert wird, hängt vom Rentenbeginn und der Rentenhöhe ab.
Welche Formulare benötigst du?
In der Einkommensteuererklärung gehören Rentenbezüge zu den sonstigen Einkünften.
Neben dem Mantelbogen die Anlage R (Rente und andere Leistungen).
Je nach deiner Situation unter Umständen Anlage R-AV / bAV für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen inländischer betrieblichen Altersversorgung und eventuellen weiteren Einkünften.
Auch Einkünfte (Renten) aus der
- Privaten Altersvorsorge
- Betrieblichen Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente (wie Witwen- oder Waisenrente)
- Altersrenten aus landwirtschaftlichen Alterskassen
- Umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrenten
werden versteuert und mit deinen Rentenbezügen zusammengerechnet.
WICHTIG:
Du musst selbst überprüfen, ob du eine Steuererklärung abgeben musst.
Da gibt es leider kein Wenn und Aber, von wegen: „Hab ich nicht gewusst.“
Wie hoch darf deine Rente 2024 maximal sein darf, damit sie steuerfrei bleibt?
(einfache Berechnung)
Anhand von Rentenbeginn und Rentenhöhe, kannst du ablesen, ob du deine Rente 2024 versteuern musst, wenn du sonst keine weiteren Einkünfte hast.
Berechnung der Bruttorente für eine ledige Person:
Jahresrente (Zahlungen aus der gesetzlichen Rente – siehe Bescheid)
Minus 8,15 % Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (incl. Zusatzbeitrag 1,7 %)
Minus 3,4 % Pflegeversicherung
Beides wird von der Rentenversicherung einbehalten.
Minus Pauschbeträge Werbungskosten 102 €
Minus Sonderausgaben 36 €
= deine Bruttorente
Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gelten die doppelten Beträge.
Liegst du 2024 über diesen Beiträgen, wirst du vermutlich Steuern zahlen müssen.
Tabelle zur Rentenbesteuerung
1Bruttorente gerechnet mit 8,15 % Beitrag zur Krankenversicherung (mit durchschnitt-lichem Zusatzbeitrag 1,7 %), 3,4 % Beitrag zur Pflegeversicherung, abzüglich Pausch-beträge Werbungskosten 102 €, Sonderausgaben 36 €, siehe oben
WICHTIG: Sind deine Einkünfte sehr viel höher und beziehst du schon länger eine Rente solltest du prüfen, ob du bereits in den Vorjahren steuerpflichtig warst, falls du das noch nicht gemacht hast.
Es können zusätliche Kosten auf dich zukommen.
Zum Beispiel für jeden Monat Verspätungszuschläge und/oder Zinsen.
Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer (Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge werden abgezogen).
Pro Monat beträgt der Zuschlag jedoch mindestens 25 Euro – unabhängig davon, ob es eine Nachzahlung oder eine Erstattung gibt.
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beträgt im Jahr 1,8 %
(0,15 % im Monat).
Du hast weitere Einkünfte:
Die Tabelle berücksichtigt nur Zahlungen der gesetzlichen Rente.
Hast du weitere steuerpflichtige Einnahmen, kann es passieren, dass du doch darüber kommst und steuerpflichtig wirst.
Das können sein:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, (Renten)
- Sonderausgaben: Zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden die private Haftpflichtversicherung usw.
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, die Ausgaben für ein Pflegeheim, der Behinderten-Pauschbetrag.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für eine Putzkraft, Schornsteinfeger zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Handwerkerkosten
Mehr dazu hier Außergewöhnliche Belastungen können deine Steuerlast mindern
Das ist wie immer individuell und von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.
Tipp: Mit dem Alterseinkünfte-Rechner des Bayerischen Landesamts für Steuern kannst du kostenlos durchrechnen, ob und wie hoch deine Einkommensteuer sein wird.
Das sind einige Zahlen, die du eintragen musst und vermutlich sehr anstrengend. Vielleicht kann das ein lieber Mensch für dich übernehmen.
Puh, das war viel „Renten-Input“. Kürzer ging es leider nicht.
Bleib posimistisch trotz Steuern und Gedöns.
Alles Liebe deine Ela
Quelle: Tabelle Finanztipp, § 22 EStG, Stand: April 2024,
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