Das BEM-Gespräch

BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Eine Einladung zu einem BEM-Gespräch vom Chef verunsichert viele Menschen, die über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind.
In diesem Beitrag geht es darum, warum du Post bekommst, was dich in dem Gespräch erwartet und wer dabei anwesend ist bzw. auf deinen Wunsch sein darf.

Dein Arbeitgeber möchte dir nichts Böses. Er ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet. Tut er das nicht, handelt er ordnungswidrig.

UND: Möchte dich dein Chef wegen wiederholter Krankheit kündigen, wird es für ihn schwierig, wenn er dir kein BEM-Gespräch angeboten hat.

ABER:
Nimmst du an einem angebotenen BEM nicht teil, kannst du dich in einem etwaigen Kündigungsschutzprozess nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgeführt worden ist.

Leider hält sich das Gerücht hartnäckig, dass man während der Krankheit nicht gekündigt werden kann.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es liegt eine negative Gesundheitsprognose vor.
  • Die Fehlzeiten beinträchtigen die wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers stark.
  • Die Interessen des Arbeitgebers wiegen stärker als des Beschäftigten.

     

Zusammengefasst:
Wenn du wegen Krankheit die Kündigung bekommst, muss dein Arbeitgeber nicht nur nachweisen, dass du in der Vergangenheit häufig arbeitsunfähig warst, sondern auch, dass in Zukunft zu weiter damit zu rechnen ist.
Zum Beispiel bei einer chronischen Erkrankung. Bei ausgeheilten Erkrankungen wird das eher nicht gelingen.

Für dich ist die Teilnahme am BEM grundsätzlich freiwillig. Jedoch überlege dir gut, ob du auf die Teilnahme verzichtest. Bist du unsicher? Lasse dich beraten.

Wann muss dir das BEM-Gespräch angeboten werden?

Wenn du in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen/42 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig warst oder sich deine Fehlzeiten auf sechs Wochen in Einzelblöcken summieren.
Dazu zählen auch Erkrankungen außerhalb vom Arbeitsleben z.B. Sportverletzungen, Kuren und Reha. Nicht jedoch Kind krank oder wenn du eine Kündigung innerhalb der Probezeiterhalten hast.

Beispiel AU in Einzelblöcken für die Jahre 2023/2024:

AU 03/2023 eine Woche

AU 05/2023 zwei Wochen = drei Wochen

AU 01/2024 drei Wochen = sechs Wochen

Eine allgemeingültige Vorgabe zur Umsetzung gibt es nicht. Das Verfahren sollen alle Beteiligte individuell gestalten können. Zu berücksichtigen sind dabei das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes und deine persönliche Leistungsfähigkeit.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich auf alle Arbeitnehmer, ob in Teilzeit oder vollzeitbeschäftigt oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag.

Ziele

Ziel ist es, dir die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, eine erneute Erkrankung aufgrund derselben Ursachen zu verhindern und deinen Arbeitsplatz zu erhalten.

Thematisiert wird auch die Frage: Gibt es Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz/Betrieb und Krankheitsursachen?
Denn liegen die Ursachen dort, soll der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um einer erneuten Erkrankung des Arbeitnehmers vorzubeugen.

Du erhältst in der Zeit der Wiedereingliederung weiter Kranken-, Verletzen- bzw. Übergangsgeld.

Beteiligte:

BEM-Team
Vertretung AG
BEM-Beauftragte
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Soweit vorhanden Vertreter Betriebs-/Personalrat

Auf deinen Wunsch auch dein Chef und der Betriebsarzt
oder andere Vertrauenspersonen die du dabeihaben möchtest.

Das kommt in einem BEM-Gespräch für gewöhnlich auf dich zu:

Vorab die Erklärung zu

  • Dass das Gespräch vertraulich für alle Seiten ist
  • Es kein Zwang gibt, Krankheitsursachen/ Diagnosen/ Medikamenten zu nennen
  • Datenschutz
  • Freiwilligkeit und (zunächst) keine Nachteile bei Ablehnung des BEM-Gespräches
    (außer siehe oben, wenn es zu einer Kündigungsschutzklage irgendwann käme)
  • Unterzeichnung der Einverständniserklärung
  • Offene Fragen klären
  • Zusammenstellen aller Infos die deiner Wiedereingliederung dienen
    Z.B. Qualifikation, gesundheitliche Leistungsfähigkeit, deine Ziele, Auswertung der
    Gefährdungsbeurteilung/Arbeitsplatzanforderung

  • Maßnahmen festlegen
  • Maßnahmen durchführen, begleiten, überprüfen und dokumentieren
  • Abschlussgespräch nach Beendigung aller Maßnahmen

Datenschutz und Dokumentation

Die strenge Einhaltung des Datenschutzes ist eine Grundvoraussetzung für das BEM. 

Gut zu wissen: Bevor der BEM-Beauftragte Informationen von Dritten (z. B. Sozial-versicherungsträgern, behandelnden Ärzten) bekommen kann, musst du jeden Einzelnen von der Schweigepflicht entbinden.

Bleib posimisitisch  😊

Alles Liebe deine Ela

Weitere interessante Beiträge findest du hier unten. Einfach anklicken.

Quellen: § 82 (2) SGB IX

Gesetzliche Grundlage: § 83 SGB IX du §88 Betr.VGnb und § 167 Abs. 2 SGB IX

DGB

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.

Ähnliche Blogartikel

Das Monster danach

ME/CFS ist kompliziert. Es fängt damit an, dass es unter verschiedenen Namen daherkommt und hört nicht auf, weil es von vielen Ärzten falsch eingeordnet wird

Weiterlesen »

Schön, dass wir uns hier treffen. Sei von Herzen willkommen.

Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

Alles Liebe deine Ela

Entdecke Mehr
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner