Das „Hamburger Modell“ Teil 2

Weiter geht es mit dem „Hamburger Modell“ und dem Ablauf.

Die Wiedereingliederung ist eine gute Möglichkeit, um dich auzuprobieren, ob du wieder an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kannst.

  • Besprich dich VOR der Antragstellung mit deinem Arzt und Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass dein Arzt festgestellt hat, dass du deinen bisherigen Job wenigstens teilweise wieder aufnehmen kannst.
  • mit deinem Arzt wird der sogenannte Stufenplan erstellt. Das ist quasi der Fahrplan für die schrittweise Rückkehr an deinen alten Arbeitsplatz. Er kann jederzeit auf deine Bedürfnisse angepasst werden.
  •  stimmen alle Beteiligten zu,  beantragst du bei deiner Kranken- oder Rentenversicherung die Wiedereingliederung.

Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn du direkt nach einer Reha wieder ins Berufsleben einsteigen möchtest. Der Arzt der Reha-Einrichtung leitet das Verfahren für dich ein.

WICHTIG: Die Wiedereingliederung darf dabei nicht später als vier Wochen nach der Reha beginnen, um Anspruch auf alle Leistungen zu haben.

Sollte die Reha-Klinik dem Hamburger Modell nicht zustimmen, kannst du dich innerhalb von zwei Wochen an die Krankenkasse wenden, die dann gegenprüft, ob eine Wiederein-gliederung sinnvoll ist.

Beginnmitteilung:

Das wichtigste Dokument dazu ist die Beginnmitteilung, die du vom Reha-Träger bekommst: Auf ihr bestätigen Arzt und Arbeitgeber die Laufzeit der Wiedereingliederung und die im Stufenplan definierten Bedingungen.
Zum Beispiel die Wochenstunden und in welchem Umfang Aufgaben und Zeiten gesteigert werden können.

Haben alle Parteien das Dokument unterschrieben, wird es an die Kranken- oder Renten-kasse geschickt, die die Maßnahme bewilligt.

Wie lange die Bearbeitung abschließend dauert, hängt von dem jeweiligen Träger ab.


Während der Wiedereingliederung:

Dein Arzt beobachtet permanent den Verlauf und wie es dir dabei geht. Benötigst du länger oder es du kommst schneller voran, kannst du jederzeit deinen Fahrplan anpassen. Nichts ist in Stein gemeißelt und wird je nach deinem Gesundheutszustand verlängert, verkürzt oder gar abgebrochen.
Sollte das der Fall sein, muss umgehend Kranken- oder Rentenversicherung über die zeitliche Veränderung bzw. den Abbruch informiert werden.


Rot hinterlegte Teile sind veröffentlicht.

Teil 1 allgemeines zum Hamburger Modell

Teil 3 – der Stufenplan.

Teil 4 behandelt die finanzielle Absicherung während der Wiedereingliederung.

Teil 5 beantwortet allgemeine Fragen.

Mal schauen, wann ich es schaffe. Habt ein bisserl Geduld mit mir 😉

 

Bleib posimistisch

Alles Liebe deine Ela

Quelle: Tabelle Finanztipp, § 22 EStG, Stand: April 2024,

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Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

Alles Liebe deine Ela

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