Außergewöhnliche Belastungen bei Krankheit in deiner Steuererklärung

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Wer chronisch krank ist hat hohe Kosten. Vieles kann über die Steuererklärung geltend gemacht werden

Außergewöhnliche Belastungen kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.
Sie mindern deine Steuerlast und führen im besten Fall zu Rückzahlungen.
Dadurch soll unzumutbare Härte vermieden werden.

In diesem Beitrag geht es um Zahlen und Berechnungsbeispiele. Wie hoch sind die Pauschbeträge? Wie hoch ist die zumutbare Belastungsgrenze?

Was sind "außergewöhliche Belastungen"?

Damit sich die Ausgaben für deine außergewöhnliche Belastungen auf die Steuerschuld auswirken, müssen sie deine individuelle zumutbare Belastung überschreiten.
(Siehe Tabelle unten).

Detaillierte Ausführungen findest du hier
Außergewöhnliche Belastungen bei Krankheit – un§§isch erklärt

Behindertenpauschbeträge

Der Behinderten-Pauschbetrag
  • hier kannst du zwischen Pauschbetrag und Einzelnachweis wählen.
    Vorteil Pauschbetrag: Du musst keine Belege sammeln und keine Kosten nachweisen. Das macht Sinn, wenn deine Ausgaben unter dem Pauschbetrag liegen.
  • Beim Erstantrag musst du einen Nachweis beigefügen

Eintrag in: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, ab Zeile 4

Steht deinem Kind ein Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu, dann könnt ihr Eltern euch diesen übertragen lassen.

Eintrag in: Anlage Kind, Zeilen 68-70

Folgende Pauschbeträge sind aktuell:

Grad der Behinderung

Pauschalbetrag €/Jahr –

seit 01.01.2021

20

384,00 €

30

620,00 €

40

860,00 €

50

1.140,00 €

60

1.440,00 €

70

1.780,00 €

80

2.120,00 €

90

2.460,00 €

100

2.840,00 €

Hilflos oder Blind

7.400,00 €

Hinterbliebenen-Pauschbetrag

  • Bei Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente

Eintrag in: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 10

Pflege-Pauschbetrag

  • wenn du einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 oder 5, mit dem Buchstaben „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) im Schwerbehindertenausweis in deinem oder dessen Haushalt unentgeltlich pflegst.

Eintrag in: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeilen 11/12

Höhe der Pauschbeträge bei

Pflegegrad 2:                     600 €
Pflegegrad 3:                  1.100 €
Pflegegrad 4 oder 5:       1.800 €
Hilflosigkeit (Merkzeichen H): 1.800 €

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson für die Pflege kein Geld erhält. Nicht dazu zählt das Pflegegeld, das Eltern zur Pflege ihres Kindes mit Behinderung erhalten.

Unterstützung bedürftiger Personen

  • wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht
  • wenn du gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet bist

Es sind keine Nachweise notwendig, wenn die Person zum Haushalt gehört.

Aber: Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 Euro werden vom Unterhaltshöchstbetrag von 10.347 Euro in 2022 (zuzüglich übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) abgezogen.

Übersteigt das Netto-Vermögen des Unterstützten 15.500 Euro gilt er als nicht bedürftig und es ist kein Steuerabzug möglich. Eine selbst genutzte angemessene Immobilie fällt nicht unter „Vermögen“:

Eintrag in: Anlage Unterhalt

Welche Höhe wird steuerlich berücksichtigt?

Absetzen kannst du nur selbst getragene Kosten und musst deine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Die darüber liegenden Kosten darfst Du dann unbeschränkt absetzen.

Eintrag in: „andere Aufwendungen“ ab Zeile 31,  Anlage „außergewöhnliche Belastungen“.

Dein zumutbarer Betrag in Prozent deiner Gesamteinkünfte

bei einem Gesamtbetrag
der Einkünfte

bis 15.340 €

über 15.340 €
bis 51.130 €

über 51.130 €

1. bei Steuerzahlern ohne Kinder

   

a) Grundtarif

5 %

6 %

7 %

b) Splittingtarif

4 %

5 %

6 %

2. bei Steuerzahlern mit

   

a) einem Kind oder zwei Kindern1

2 %

3 %

4 %

b) drei oder mehr Kindern1

1 %

1 %

2 %

1 Kinder, für die du Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld hast
Quelle: § 33 EStG (Stand: 2. Dezember 2020)

Berechnungsbeispiel:

Los geht es mit der Berechnung:

Ihr habt als Paar 1 Kind und 2024 gemeinsam Einkünfte in Höhe von 30.000,00 € und werdet zusammen veranlagt.

Das Einkommen wird bei der Berechnung gesplittet. Das war bis 2017 nicht so und hat den Vorteil, dass du mehr steuerlich geltend machen kannst.

An außergewöhnlichen Belastungen hattet ihr Kosten von 3.000,00 €.

  • 2 % von 15.340 Euro = 306,80 Euro
  • 3 % von 14.660 Euro = 439,80 Euro   15.340 Euro + 14660 Euro = 30.000 Euro
  • Gesamt                      = 746,60

3.000,00 € 746,60 € = 2.253,40 € die ihr steuerlich geltend machen könnt und eure Steuerlast mindert. 

Aber: Sind deine anerkannten Kosten höher als deine bereits gezahlte Lohnsteuer bekommst du nur diese erstattet.

Einfaches Beispiel:

Im Jahr 2023 hast du Lohnsteuer gesamt 1.000,00 Euro gezahlt.

Anerkannte AgB in 2023               gesamt 1.500,00 Euro

Du erhältst eine Steuererstattung von 1.000,00 Euro. Die restlichen 500,00 Euro verpuffen quasi in der Luft. Einfach gesagt, du kannst nur das erstattet bekommen, was du auch an das Finanzamt abgeführt hast.

Eine Verteilung deiner Kosten aus dem aktuellen Jahr auf spätere Jahre ist nicht möglich.

Manchmal ist ein bissel „Zahlen-Finanz-Jonglieren“ angesagt: Es macht Sinn gegen Ende des Jahres auf deine Lohnabrechnung zu schauen, wieviel Steuern du bezahlt hast, wie hoch deine AgB´s sind und eventuell Zahlungen oder Investitionen für einen teuren Umbau ins neue Jahr zu verschieben.

Die Steuererklärung

  1. Die Kosten der außergewöhnlichen Belastungen zusammenrechnen.
  2. Individuelle zumutbare Belastungsgrenze ermitteln. (Siehe Tabelle oben)
  3. Gib alle Kosten an. Wenn sie unberechtigt sein sollten, werden sie vom Finanzamt gestrichen.
  4. Belege aufheben (Aufbewahrungsfristen beachten) und nicht mitschicken.
    Das Finanzamt fordert sie bei Bedarf an.

Auch wenn ich viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet habe: Mein Beitrag ersetzt keine fachliche Beratung. Zudem ist alles wie immer sehr individuell je nach persönlicher Lebenssituation.

Posimistische Grüße

deine Ela

Weitere interessante Links:

GdB und Steuerfreibeträge

Widerspruch GdB, Merkzeichen und Mythen

Grad der Behinderung – Änderungsantrag

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.

© Copyright 2022-2023 – Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten,                                                                       © meelas-welt.de

Ähnliche Blogartikel

Das Monster danach

ME/CFS ist kompliziert. Es fängt damit an, dass es unter verschiedenen Namen daherkommt und hört nicht auf, weil es von vielen Ärzten falsch eingeordnet wird

Weiterlesen »

Schön, dass wir uns hier treffen. Sei von Herzen willkommen.

Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

Alles Liebe deine Ela

Entdecke Mehr
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner