Nachteilsausgleiche GdB Urlaub, Reisen bzw. Fahrten im Alltag – Bahn

Über jeden Ausgleich schreibe ich den jeweiligen GdB und das Merkzeichen, das für den Nachteilsausgleich nötig ist. Das erleichtert dir die Suche bei dem umfangreichen Thema und den vielen Informationen. Du erkennst gleich, ob es auf dich zutrifft oder nicht. 

Du hast GdB 70 oder beziehst volle Erwerbsminderung?

Dann kannst du BahnCard 25 oder BahnCard 50 für die 1. und 2. Klasse zum ermäßigten Preis erwerben. Als Nachweis brauchst du deinen Schwerbehindertenausweis. Eine Ermäßigung für die BahnCard 100 gibt es nicht.

Mit der BahnCard 25 erhältst du eine Ermäßigung von 25% auf den Normalpreis für die jeweilige Klasse. Bei der BahnCard 50 beträgt die Ermäßigung auf den Normalpreis 50%. Zusätzlich wird bei der BahnCard 25 der Rabatt auf Sparpreise gewährt.

Die ermäßigten BahnCards können auch von Schülern, Studenten und Senioren gekauft werden.

Weitere Informationen
bahn.de/bahncard

Rechtsgrundlagen

Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, BahnCard, 2.1.5 (Bahncard 25) und 2.2.4 (Bahncard 50): bahn.de/agb

Merkzeichen B

Mit dem Merkzeichen B erhältst du einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis und bist berechtigt kostenfrei mit den Öffis im Nahverkehr unterwegs zu sein. Im Fernverkehr musst du normal bezahlen.

Dafür musst du eine mit einer Eigenbeteiligung von 91 Euro/pro Jahr Wertmarke kaufen. Sie dient als Nachweis für deine Freifahrtberechtigung. Einkommensschwache, blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung befreit.

Kostenfreie Sitzplatzreservierung in Fernverkehrszügen

Mit dem Merkzeichen B kannst du bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der DB reservieren.
Wichtig: Das geht nur über die Mobiltätsservicezentrale oder direkt im Reisezentrum. Buchst du über das Internet oder kaufst dein Ticket am Automaten sind die regulären Fahrpreise zu Zahlen.

Noch ein Vorteil: Im ICE kannst du deinen Platz und deiner Begleitung im Ruhebereich buchen.

Mitnahme einer Begleitperson

Weiter kannst du mit dem Merkzeichen B im öffentlichen Personenverkehr eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen. Auch wenn du keine Wertmarke hast Sie ist im Nah- und Fernverkehr kostenfrei.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt. Sie muss in der Lage sein, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu leisten.

Das gilt für alle Züge des Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE, Privatbahnen) und Fernverkehrs (ICE, IC, EC), für Fernbusse und Verkehrsmittel des Nahverkehrs (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen).
Weitere Informationen zur Mitnahme einer Begleitperson findest du unter

http://www.oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung/fuehrhunde-und-begleitpersonen

Freier oder vergünstigter Eintritt in öffentlichen und privaten Einrichtungen für Begleitpersonen

Viele öffentliche und private Einrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Tierparks, Veranstaltungszentren, Museen) gewähren einer Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt. Das ist eine freiwillige Leistung. Es gibt keine rechtliche Pflicht für Vergünstigungen einer Begleitperson.

Rechtsgrundlagen

§228 Absatz 6 Nummer 1 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle

gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html

Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen (Besondere Personengruppen), 2.5. Sitzplatzreservierung: bahn.de/agb

Merkzeichen G, aG, BI und H

erfüllen die Voraussetzungen, um unentgeltlich Beförderung im öffentlichen Personenverkehr befördert zu werden. Dazu brauchst du das „Beiblatt mit Wertmarke“.

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G oder Gl  können alternativ die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Liegt das Merkzeichen aG, Bl oder H  vor, kannst du die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zusätzlich beantragen. Dazu gibt es später einen Extra-Beitrag.

Detaillierte Informationen zur Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr findest du hier:

Unentgeltliche Beförderung

http://oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung

Berechtigungsabfrage für die Wertmarke

http://oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung/berechtigungsabfrage-fuer-die-wertmarke

Rechtsgrundlagen

§ 228 — 230 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
Kapitel 13: Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html

Artikel 2 UnBefG 1979 (Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr)
Besitzstand
gesetze-im-internet.de/unbefg_1979/art_2.html

Merkzeichen 1. Kl

Mit dem Merkzeichen „1 Kl“ kannst du im Bahnverkehr die 1. Klasse mit einem Fahrausweis der 2. Klasse nutzen.

Kannst du die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen und hast das Merkzeichen     „1 Kl“, benötigst du keinen zusätzlichen Fahrschein.

Informationen der Bahn für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen

Die Bahn bietet auf ihrer Webseiten Infos für reisende mit Behinderung an:

https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei/eingeschraenkte_mobilitaet

Ich wünsche dir, dass du noch die ein oder andere kleine Reise unternehmen kannst.

Bleib posimistisch 😊

Alles Liebe deine Ela

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Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen. Stand 07/2022

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Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

Alles Liebe deine Ela

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