Inhalt:
Fristen für 2025 und Tipps für den Belege-Dschungel
Handwerkskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Nebenkosten Mietwohnung
Werbungskosten & Homeoffice-Pauschale
Pendlerpauschale
Arbeitsmittel nicht vergessen
Ausgaben bei Ausbildung und Studium
Sozialabgaben, Versicherungen, Altersvorsorge
Andere Versicherungen
Versorgungswerke – Rürup Verträge
Riester-Rente
Sonderausgaben
Unterhaltsleistungen
Spenden
Krankheitskosten – andere Belastungen
Ehrenamt
Ich habe dir dazu geschrieben, welches Formular du für was benötigst.
Abgabefristen:
Ohne steuerliche Beratung bis 31. Juli 2026.
Mit steuerlicher Beratung bis 1. März 2027.
Wird es terminlich eng, rufe bei deinem Finanzamt an und bitte um Fristverlängerung.
Das ist wirklich ganz unkompliziert.
Tipps und erste Schritte im Belege-Dschungel:
Optimal ist es, wenn du im Laufe des Jahres deine Belege schon grob vorsortiert hast.
Suche alle Unterlagen für die Steuererklärung zusammen und ordne Quittungen, Belege, Rechnungen, Kontoauszüge und was du sonst noch so findest auf sieben Stapel.
Ich nutze dafür farbige Hüllen.
Zum Beispiel in eine gelbe Mappe für Belege von Werbungskosten,
grün für Sonderausgaben usw.
Beschriften der Mappen ist hilfreich, wenn du zukünfitg während des Jahres deine Belege direkt einsortieren möchtest.
Falls du das nicht geschafft hast, dann ist das dein erster Schritt.
Als nächstes schaust du in deinem Kalender, wann du bei welchem Arzt, in der Klinik warst
und notierst dir die gefahrenen km (Hin- und Rückweg).
Fahrten zur Apotheke um ein verschreibungspflichtiges Rezept einzulösen darfst du auch angeben.
Was darfst du geltend machen?
- Fahrten mit dem Auto: pauschal 0,30 € pro gefahrener Kilometer
- Öffentliche Verkehrsmittel: die tatsächlichen Ticketkosten
- Taxi: den Betrag auf der Quittung.
- Parkgebühren: sammele die Parktickets
Prima. Mit diesen beiden Schritten hast du schon viel geschafft.
Welche Stapel oder Mappen brauchst du?
Einnahmen:
Lohnsteuerbescheinigung, Beide für Renten, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.
Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Einnahme zu versteuern ist, lege sie erst einmal dazu. Ein gutes Steuerprogramm führt dich sicher durch deine Erklärung.
Zur Not ruftst du bei deinem Finanzamt an. Dort bekommst du immer Unterstützung.
Werbungskosten:
Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten („Entfernungspauschale“), Bewerbungskosten, Arbeitsmittel, Berufskleidung, Umzugskosten und vieles mehr.
Die Arbeit kannst du dir sparen, wenn du sicher weißt, dass deine Werbungskosten
1.230,00 € nicht überschreiten. Dann wird dieser Betrag pauschal angesetzt.
Haushalt:
Die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen lassen sich prinzipiell zu 20 % max. 4.000 € absetzen.
Das können sein
- Reinigungsarbeiten (z.B. Fensterputzer)
- Gartenpflege (z.B. Rasenmähen)
- Winterdienst
- Kinderbetreuung im eigenen Haushalt
- Pflege- und Betreuungsleistungen
- Umzugskosten (private)
Sonderausgaben:
Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem die Beiträge für viele Versicherungen und die Altersvorsorge, auch Spenden und Kirchensteuer.
Außergewöhnliche Belastungen:
Zum Beispiel Ausgaben für Krankheits- und Pflegekosten, die die Kasse nicht gezahlt hat
oder Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner.
Achtung: Hier gibt es erst ab einer gewissen Grenze („zumutbare Belastung“) eine Steuerersparnis. Sie ist abhängig von Familienstand und Höhe des Einkommens.
Kinder:
Dazu zählen unter anderem Kinderbetreuungskosten und Nachweise über Ausbildung
oder Studium des Kindes.
Sonstiges: für alles, wo du dir zunächst unsicher bist.
Handwerkskosten
Dazu gehören Sanierungs-, Reparatur- und Montageaufwendungen in deiner Wohnung.
20 %, bzw. maximal 1.200 €/Jahr der gezahlten Arbeits- und Fahrtkosten kannst du
erstattet bekommen.
Rechnungen bis 6.000 € darfst du so angeben.
Absetzbar sind auch die Gerätekosten des Handwerkers, nicht aber Ausgaben für Material.
Anerkannt werden auch folgende Leistungen:
- Abflussrohrreinigung
- bestimmte Aufwendungen für ein Gutachten, beispielsweise für Messungen an einem Kaminofen, einer Gastherme oder Ölheizung
- Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen
- Legionellenprüfung
- komplette Schornsteinfegerkosten
- TüV-Kontrolle beim Aufzug
- Überprüfung einer Blitzschutzanlage
- Wartung der Heizungsanlage
- Hausanschlusskosten an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze, wenn sie keine Herstellungskosten darstellen, weil für Neubauten generell keine Handwerkerkosten absetzbar sind.
Voraussetzungen & Nachweise
- Nur Arbeitslohn: Absetzbar sind die Kosten für Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenmiete. Materialkosten sind ausgeschlossen.
- Zahlungsnachweis: Die Zahlung muss zwingend unbar (z.B. per Überweisung) erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Rechnung: Eine ordnungsgemäße Rechnung muss vorliegen und bei Nachfrage dem Finanzamt vorgelegt werden können.
Besonderheiten für Mieter
Schau in deine Nebenkostenabrechnung (z.B. für Hausmeister, Gartenpflege oder Treppenhausreinigung). Deinen Anteil darfst du der Steuererklärung angeben.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Aufwendungen für eine Pflegekraft, eine Putzhilfe oder für die Betreuung deiner Katze
oder eines anderen Haustieres, kannst du mit 20 % der Kosten (max. 4.000 € ) angeben.
Voraussetzungen sind eine Rechnung und Überweisung des Rechnungsbetrages.
Auch die Ausgaben für einen Hunde-Gassi-Service gelten oft als haushaltsnahe Dienstleistung.
Alternativ darfst du eine Haushaltshilfe als Minijobber einstellen,
dann sind hierfür maximal 510 € Steuerermäßigung pro Jahr drin.
Alle drei Kategorien können kombiniert werden und dir bis zu 5.710 € erstatten lassen.
Die Handwerkerkosten trägst du in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.
Die haushaltsnahen Dienstleistungen gehören in Zeile 5,
die Kosten für in deinem Haushalt beschäftigte Minijobber in Zeile 4.
Nebenkosten Mietwohnung
Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen auf deiner Nebenkostenrechnung, kannst du in der Steuererklärung angeben:
Dazu gehören:
Ausgaben für den Hausmeister, die Treppenhausreinigung,
Gärtner, der Schornsteinfeger, für Wartungsarbeiten oder den Winterdienst, der auch öffentliche Gehwege räumt, wenn ihr dazu verpflichtet seid.
Für die Steuererklärung 2025 nimmst du die Nebenkostenabrechnung für 2024.
Werbungskosten & Homeoffice-Pauschale
Dazu zählen unter anderem:
- Fahrtkosten: Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für den Weg zur Arbeit.
- Arbeitsmittel: Computer, Fachliteratur, Werkzeuge oder typische Berufskleidung.
- Fortbildungen: Kosten für Lehrgänge, Seminare oder Fachprüfungen.
- Bewerbungskosten: Aufwendungen für Passbilder, Bewerbungsmappen oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
- Arbeitszimmer und Homeoffice: Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale. Egal, ob du ein separates Arbeitszimmer hast oder am Küchentisch sitzt:
Du darfst 6 €/tgl. maximal 210 Tage, also bis zu 1.260 €/Jahr geltend machen
Das Finanzamt zieht bei Arbeitnehmern automatisch einen Pauschbetrag von 1.230,00 € ab, wenn keine Belege eingereicht werden.
Übersteigen deine Ausgaben diesen Betrag, lohnt es sich, alle Belege zu sammeln
und in der Steuererklärung anzugeben.
Anlage N
Pendlerpauschale
Ab dem 21. Kilometer beträgt die Entfernungspauschale 38 Cent pro Kilometer,
für kürzere Strecken weiterhin 30 Cent.
Auch wenn du über 20 km mit dem Fahrrad fährst 😉 oder kürzere Arbeitswege zu Fuß gehst.
Anlage N
Arbeitsmittel
Alles, was du für den Job brauchst, vom Laptop über Büromaterial bis zum Fachbuch kannst du steuerlich absetzen. Kosten bis 952 € pro Gegenstand zum Beispiel ein Drucker oder Tablet kannst du im selben Jahr vollständig geltend machen.
Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Anlage N
Ausgaben bei Ausbildung & Studium
Kosten für eine Zweitausbildung, wie ein Masterstudium oder eine berufliche Weiterbildung, gelten als Werbungskosten.
Du kannst Fahrtkosten, Fachliteratur, Studiengebühren oder Laptop-Käufe angeben.
Bei einer Erstausbildung sind es bis zu 6.000 € Sonderausgaben.
Anlage Sonderausgaben
Sozialabgaben, Versicherungen, Altersvorsorge
Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und
Pflegeversicherung, können auch Beiträge zu privaten Kranken- und
Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen
geltend gemacht werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Lebensversicherungen steuermindernd geltend zu machen.
Eintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für dein Kind, die du bezahlt hast
Bekommst du für das Kind noch Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag,
dann ist die Anlage Kind das richtige Formular.
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – ohne ergänzende Wahlleistungen – gehören zu den Sonderausgaben, die du in voller Höhe absetzen kannst. Dazu zählen auch die Basisabsicherung einer privaten Krankenversicherung
und Pflegeversicherung.
Andere Versicherungen
Als Sonderausgaben sind Prinzipiell sind auch
Arbeitslosen-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-,
Unfall- und die klassische private Lebensversicherung, sofern diese vor 2005 abgeschlossen wurde absetzbar.
Das gibst du in der Anlage Vorsorgeaufwand an.
Aber: Sie wirken sich steuerlich jedoch nur aus, wenn der jährliche Höchstbetrag von 1.900 € für Arbeitnehmer nicht schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurden.
Das ist bei den meisten Angestellten der Fall.
Versorgungswerke und Rürup-Verträge
Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge für berufsständische Versorgungswerke oder Einzahlungen in Rürup-Verträge.
Du kannst 100 % der Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.
Es gilt ein Höchstbetrag von 27.566 € für Singles und
55.132 € für gemeinsame veranlagte Ehepaare.
Riester-Sparer
Wenn du Anspruch auf die Riester-Förderung hast und die Zulagen erhältst, profitierst du möglicherweise von einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 €.
Das Finanzamt stellt automatisch fest, was für Dich besser ist: die Riester-Zulagen oder der Sonderausgabenabzug.
Dazu musst Du die Anlage AV ausfüllen.
Weitere Sonderausgaben
Bei den Sonderausgaben gibt es die Pauschale von 36 € beziehungsweise
72 € bei Ehepaaren gibt.
Weiter angeben kannst du:
Kirchensteuer in voller Höhe, Spenden, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sowie Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner.
Unterhaltsleistungen
an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten.
Übernimmst du auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
sind die Beiträge für den Basisschutz zusätzlich absetzbar.
Spenden
Spenden an eine gemeinnützige Organisation bis zu 20 % deiner Gesamteinkünfte.
Spenden an gemeinnützige Vereine, amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wie beispielsweise eine Universität werden anerkannt.
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 € je Zahlung reicht als Nachweis in der Regel der Kontoauszug. Dieser vereinfachte Nachweis ist auch bei Beträgen von mehr als 300 € möglich, wenn die Zahlung auf ein bestimmtes Sonder- bzw. Spendenkonto geht.
Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien können zur Hälfte abgezogen werden.
Maximal 825 € im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern 1.650 €.
Eintrag Anlage Sonderausgaben
Krankheitskosten oder andere außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie, Akupunktur selbst getragene Krankenhaus- und Arztkosten, Ausgaben für ärztlich verordnete,
aber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel und die Rezeptgebühr,
Fahrtkosten zu Arztpraxen, Krankenhäusern und zur Apotheke.
Ausführliche Infos findest du hier
Außergewöhnliche Belastungen un§§isch erklärt
Beerdigungskosten eines Angehörigen, die du bezahlt hast, können abzugsfähig sein.
Dafür müssen allerdings die Aufwendungen das Erbe übersteigen.
Du hast einen bedürftigen Menschen, beispielsweise ein mittelloses Kind, für das es kein Kindergeld mehr gibt, oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, den du unterstützt?
Hier kannst du bis zu 11.784 € absetzen.
Auch die Übernahme von Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung für den anderen Menschen, darfst du geltend machen.
Eigene Einkünfte des Angehörigen von mehr als 624 €, mindern den Betrag.
Kosten für einen Zivilprozess dürfen grundsätzlich nicht mehr abgesetzt werden.
Dazu zählen auch Scheidungen.
Ausnahme: Wenn du vor Gericht ziehen musst, um deine wirtschaftliche und lebensnotwendige Existenzgrundlage nicht zu gefährden.
Privat Krankenversicherte können einen Selbstbehalt geltend machen.
Damit können sie ihre Prämie für die Versicherung reduzieren, weil sie selbst die Krankheitskosten in der vereinbarten Höhe tragen.
Als Sonderausgaben ist ein solcher Selbstbehalt nicht abzugsfähig,
entschied der BFH (Urteil vom 1. Juni 2016, Az. X R 43/14).
- Tatsächliche Kosten: Arztrechnungen, Zuzahlungen, Kuren oder Bestattungskosten gehören unter „Andere außergewöhnliche Belastungen“ in die Zeilen 20 bis 37.
- Pauschbeträge: Behinderten-, Hinterbliebenen- und Pflegepauschbeträge in die
Zeilen 4 bis 17.
Ehrenämter
Einnahmen aus dem Ehrenamt müssen immer in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie steuerfrei sind.
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit, als Trainer oder Chorleiter sind als Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 € jährlich steuerfrei.
Bei einem Ehrenamt in einer gemeinnützigen Organisation ist die Aufwandsentschädigung sin bis zu 840 € frei.
Eintrag Anlage N oder S Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit.
Du kannst beide Pauschalen nutzen, aber nicht für dieselbe Tätigkeit.
Zum Beispiel, wenn du als Trainerin für einen Sportverein tätig bist und auch die Vereinskasse verwaltest und sie einzeln vergütet werden.
Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatz-ansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.
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