Checkliste und Infos für den Rentenantrag (EMR, Schwerbehinderten-, Altersrente)
Wie immer ist jeder einzelne Antrag individuell und mit viel Papierwuscht verbunden.
Viele Unterlagen benötigst du eventuell nicht, ein anderer schon.
Dieser Blogbeitrag soll dir einen Überblick geben, auf was du bei der Kontenklärung achten musst, welche Unterlagen du besorgen musst, falls es Ungereimtheiten gibt.
Wichtig ist eine gute Vorbereitung. Gerade bei chronischen Erkrankungen, dauert vieles oft länger und Anträge kosten sehr viel Energie und Kraft.
Es lohnt sich, sich frühzeitig darum zu kümmern und regelmäßig den Versicherungsverlauf
zu prüfen.
Leider im Moment ohne Inhaltsverzeichnis.
Das folgt, wenn ich mehr Energie habe.
Was bedeuten die Zahlen in der Rentenversicherungsnummer?
Bsp: 65 180156 M 007
65 = der Rentenversicherungsträger
180156 = dein Geburtsdatum
M Anfangsbuchstabe d. Fam./Geb.Namens 00
00-49 = männlich
50-99 = weiblich
7 Prüfziffer
Wartezeiten
Die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Mindestversicherungszeit,
die erfüllt sein muss, um Anspruch auf eine Rente zu haben.
Die Dauer der Wartezeit ist abhängig von der jeweiligen Rente:
- 5 Jahre (60 Monate): Allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.
- 20 Jahre: Voraussetzung für die Rente wegen voller Erwerbsminderung in besonderen Ausnahmefällen.
- 35 Jahre: Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte (vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen möglich).
- 45 Jahre: Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
(abschlagsfreier Renteneintritt je nach Geburtsjahr ab 63 oder 65 Jahren).
Was zählt alles zur Wartezeit?
- Pflichtbeitragszeiten (z.B. aus regulärer Arbeit, Minijobs, Bundeswehr oder Kindererziehungszeiten)
- Freiwillige Beiträge
- Ersatzzeiten (Zeiten politischer Verfolgung in der DDR)
- Bei längeren Wartezeiten (z. B. 35 Jahre) zählen Anrechnungszeiten mit, wie etwa Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder des Studiums
Was passiert, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist?
Wenn dir für die Rente Zeiten fehlen, hast du leider keinen Anspruch.
Es besteht die Möglichkeit fehlende Zeiten ausgleichen.
Zum Beispiel durch freiwillige Beiträge oder den Kauf von Rentenpunkten.
Sollte das für dich in Frage kommen, bespreche dich mit einem Rentenberater.
Dein Versicherungskonto
Die Renteninformation bekommst du üblicherweise automatisch jährlich ab dem
27. Lebensjahr, wenn du bereits 5 Beitragsjahre erworben hast.
Das ist dein persönlicher „Renten-Kontoauszug“, auch Versicherungsverlauf genannt.
Hier sind alle Beiträge aufgeführt, die du, deine Arbeitgeber oder andere Stellen eingezahlt haben. Zum Beispiel die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosigkeit oder der Krankenkasse bei Krankengeldbezug.
Eine aktuelle Renteninformation kannst du hier online anfordern.
Kontenklärung:
Bei einer Kontenklärung überprüfst du, ob alle Informationen tatsächlich bei deinem Rentenversicherungsträger vorliegen. Auch bei der digitalen Übermittlung können Fehler passieren.
Zeiten vor 1972 können noch nicht gespeichert sein, da damals fast alles noch manuell verarbeitet wurde. Prüfe, ob alle rechtlich bedeutenden Zeiten aufgeführt sind wie
- Beiträge aus Arbeit
- Schul- u. Hochschul-, Berufs- und Fachschulausbildung,
- Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten
- sowie Zeiten der Pflege von Angehörigen.
Wichtig: Zeiten von Schul- u. Hochschulausbildung, Fachschulausbildung, Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen werden meist erst deinem Rentenkonto hinzugefügt, wenn sie mit entsprechenden Nachweisen vorliegen.
Hilfsmittel zur Überprüfung:
Ich erwähne das, weil ich schon die Frage gelesen habe:
„Wie soll ich das nach 30 Jahren noch wissen?“
Damit möchte ich niemanden auf die Füße treten.
Im Austausch oder bei Unterstützung kam es vor, dass viele das nicht auf dem Schirm haben.
Du hast von deinem AG immer eine An- und Abmeldung zur Sozialversicherung erhalten und hoffentlich aufbewahrt. Genauso wie die Bescheide von Sozialbehörden bei ALG 1, Krankengeld usw. Sie helfen dir bei der Überprüfung.
Hilfreich kann auch der Lebenslauf sein, den man üblicherweise immer wieder aktualisiert.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Versicherungsverlauf deiner KK anzufordern.
Er dokumentiert deine Mitgliedschaftszeiten (inklusive Familien- und Pflichtversicherungszeiten). Den kannst du auf den bekannten Wegen bei deinen Krankenkassen anfordern.
Zur Kontenklärung sind folgende Originalunterlagen als Nachweise erforderlich:
- Schulzeugnisse, Semesterbescheinigungen oder Studienbuch
- Original-Versicherungskarten
- Aufrechnungsbescheinigungen (bis 1972)
- Sozialversicherungsnachweise
- Leistungsnachweise über den Bezug von Krankengeld
- Leistungsnachweise über den Bezug von Arbeitslosengeld/-hilfe oder Übergangsgeld
- Arbeitsbücher
- Versicherungsverlauf eines Rentenversicherungsträgers
- Bescheinigungen der Bundeswehr oder des Bundesamtes für Zivildienst
- Geburtsurkunde des Kindes für die Anerkennung von Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten
- Ausbildungsnachweise (z. B. Ausbildungsvertrag, Gesellenbrief)
Studium, Schule und Beschäftigung im Ausland können ebenfalls Auswirkungen auf deine Rentenhöhe und Rentenbeginn in Deutschland haben. Es macht Sinn, auch für diese Zeiten entsprechende Nachweise vorzulegen.
Weitere Nachweise (wenn Originalunterlagen fehlen):
- Mitgliederbescheinigungen der Krankenkasse
- Arbeitsverträge, Zeugnisse
- Steuerbescheide, Lohnsteuerkarten
- Abschriften aus Personalakten
- Wehrpass
- Zeugenerklärungen, die Auskünfte über Beschäftigung und Beitragszahlung geben können (oder Name und Anschrift von Zeugen) sowie eidesstattliche Erklärungen.
Der Antrag auf Kontenklärung sollte spätestens vor dem 45. Lebensjahres erledigt sein.
Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Wird das Kind gemeinsam erzogen, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.
Soll die Kindererziehungszeit auf den Vater übertragen werden, müsst ihr für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Sie kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, erfolgen.
Die Rentenauskunft erhalten Versicherte ab dem 55. Geburtstag alle drei Jahre.
Du kannst sie auch früher beantragen.
Hier Online
Die Rentenauskunft informiert dich unter anderem über
- alle rentenrechtlichen Zeiten
- die bisher erworbenen Rentenansprüche,
- den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn.
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR):
Warst du nicht ununterbrochen krankenversicherungspflichtig beschäftigt, lasse vor der dem Rentenantrag prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR erfüllt sind.
Beitragserstattung bei Erreichen der Regelaltersgrenze:
Solltest du die Wartezeit (5 Jahre) nicht erfüllen und deshalb keinen Rentenanspruch haben,
kannst du dir auf Antrag deine Beiträge erstatten lassen.
Bedenke, dass dir die Auszahlung eventuell auf Sozialleistungen angerechnet wird.
Checkliste Notwendige Unterlagen bei
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die erforderliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren („Wartezeit“) muss erfüllt sein, und es müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei Bezug von damals Hartz IV, Bürgergeld oder nun Neue Grundsicherung gilt:
Für diese Zeiten werden keine Beiträge in die RV eingezahlt.
Sie zählen jedoch für die Wartezeit.
Welche Unterlagen benötigst du?
(in Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Personalausweis oder Reisepass
- letzter Versicherungsverlauf bzw. Renten- oder Wartezeitauskunft des Rentenversicherungsträgers (die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus)
- Steuer-Identifikationsnummer
- Krankenversichertenkarte (gesetzlich Krankenversicherte)
- Angaben über Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen in den letzten 30 Jahren
- Bankverbindung (IBAN)
- Angaben darüber, über anderen Leistungsbezug (z. B. Unfall- oder Hinterbliebenenrenten), Leistungen der Arbeitsverwaltung, Leistungen der Krankenkasse, Sozialhilfe/Grundsicherung, Betriebsrenten usw.)
- Angaben über eine zukünftige Betriebs- oder Zusatzrente
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie Personalausweis, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
- Unterlagen über die Berufsausbildung (z. B. Lehrvertrag, Gesellenbrief, auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind.
Entfällt, wenn diese Zeiten bereits als „Pflichtbeiträge für Berufsausbildung“ im Versicherungskonto gekennzeichnet sind) - wenn du ein Kind hast: Geburtsurkunde eines Kindes (z. B. Familienbuch)
- wenn du Versorgungsbezüge z. B. als Beamter bekommst:
Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
Zusätzlich bei Anträgen auf Altersrente wegen Altersteilzeit
- Altersteilzeitvertrag
Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Anerkennungsbescheid des GdB
Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
Neben den oben aufgeführten Unterlagen sind erforderlich:
- Beschäftigungsübersicht
- Atteste und Gutachten (falls vorhanden)
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Klinik- und Reha Aufenthalten
Ergänzende Unterlagen zu allen Anträgen
Wenn dein Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, füge die Angaben zu allen Lücken mit entsprechenden Nachweisen bei, z. B. Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Schul- und Studiennachweise für Zeiten nach dem 17. Lebensjahr
Bei Zeiten der Kindererziehung die Geburtsnachweise der Kinder usw. (siehe Kontenklärung)
Fristen zur Antragstellung
Ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Bei ausländischen Versicherungszeiten ist eine noch frühere Antragstellung erforderlich.
Betriebsrente:
Da die Betriebsrente erst festgesetzt wird, wenn eine gesetzliche Rente bewilligt ist, ist eine gleichzeitige Antragstellung sinnvoll.
Wie immer viel Info.
Posimistische Grüße deine Ela


