Das „Hamburger Modell“ – der Stufenplan

Das Hamburger Modell kann von deinem behandelnden Arzt, der Rehaeinrichtung oder von deinem Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Auch du selbst kannst selbst aktiv werden und dich von deinem Arzt beraten lassen.

Der Stufenplan ist quasi dein Fahrplan, um ins Arbeitsleben zurückzukehren und umfasst

  1. Angaben zu den Beteiligten (wie Arzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  2. Angaben zu Arbeitsplatz und Arbeitszeiten des Arbeitnehmers vor der Krankheit
  3. Anfängliche Reduzierung der Arbeitszeit und/oder
  4. der Arbeitsbelastung
  5. Steigerung über einen festgelegten Zeitraum
  6. Beginn und Ende der Maßnahme
  7. Einzelheiten über die verschiedenen Stufen
  8. ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende
  9. Gründe für einen Abbruch
  10. Ruhen von Bestimmungen im Arbeitsvertrag während der Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung und
  11. Höhe in €, falls ein Entgelt gezahlt wird
 
 

Was ist wichtig bei Long Covid und ME/CFS?

Mit Long Covid bzw. ME/CFS gibt es viele weitere Dinge, die berücksichtigt werden sollten.
Das ist individuell, da jeder Betroffene unterschiedlich starke Symptome hat. Ganz wichtig dabei ist, sich nicht selbst zu überschätzen. Ich spreche da aus Erfahrung.

Mir fällt spontan dazu ein:

– Pacing zu integrieren. Vermutlich muss das den Beteiligten erklärt werden.
   Bereite dich darauf vor und nimm Info-Material dazu mit.
– Informationen soweit wie nötig an Kollegen, damit es kein „Futterneid“ gibt, warum „darf die das“ und ich nicht (kommt auch mal vor)
– genügend Pausen, die Möglichkeit sich zurückzuziehen,
– eventuell sich hinzulegen. In großen Unternehmen gibt es einen Erste-Hilfe-Raum.
– Homeoffice, Einzelbüro,
– wenig/keine Telefonate und Kundenfrequenz,
– Lichtverhältnisse anpassen (wer kennt sie nicht die grelle Deckenbeleuchtung in Büros)
– flexible Arbeitszeiten
– kein Termindruck/Fristen
– Grenzen ziehen zu dürfen ohne das es nachteilig ausgelegt wird
– und vor allem erwarte nicht zuviel, zu schnell von dir selbst

Der Plan muss deiner Krankenkasse mitgeteilt werden und von ihr zugestimmt werden.

Ein Muster für den Stufenplan kannst du hier herunterladen:

Beispiel:

  • 1. bis 2. Woche:
    Vier Arbeitsstunden am Tag
  • 3. bis 5. Woche:
    Fünf Arbeitsstunden am Tag
  • 6. bis 8. Woche:
    Sechs Arbeitsstunden am Tag
  • 9. Woche:
    Acht Arbeitsstunden am Tag
 

Sinn des Hamburger Modells ist es, deine Belastbarkeit zu erproben. Begleitet wird das Ganze durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen. Stellt sich heraus, dass die Belastung zu hoch ist, muss die vereinbarte Arbeitszeit nicht eingehalten werden und kann gemeinsam mit deinem Arzt angepasst werden.

Fühlst du dich während der Arbeitszeit unwohl, darfst du einen Arbeitsplatz verlassen.

 

Abbruch

Kannst du sieben Tage hintereinander nicht an deinen Arbeitsplatz, ist die Wiedereingliederung offiziell abgebrochen.

Grundsätzlich kannst du, dein Arzt, der Versicherungsträger oder dein Arbeitgeber die Maßnahme jederzeit abbrechen. Die Gründe dazu, werden im Stufenplan schriftlich festgehalten.

Es ist ratsam, ein Gespräch mit allen Beteiligen vorab zu führen. Eventuell gibt es Möglichkeiten, dass dein Arbeitsplatz durch Veränderungen so gestaltet werden, dass du besser zurechtkommst.

Mehr zum Abbruch im Beitrag allgemeine Fragen Teil 5.

 

Ende der Wiedereingliederung

Deine Wiedereingliederung endet, wenn du wieder voll belastbar bist oder abbrichst.
Wird die schrittweise Arbeitsaufnahme abgebrochen, gilst du weiterhin als arbeitsunfähig. Dann müssen weitergehende medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder auch eine Rente wegen Erwerbsminderung erwogen werden. 

Abschluss der Wiedereingliederung

Wenn du wieder vollständig arbeitsfähig bist, kehrst du an deine ursprüngliche Arbeitsstelle zurück. Eine Verlängerung darüber hinaus ist mit Zustimmung des Rentenversicherungsträgers möglich. Solltest im allerbesten Fall während des Hamburger Modells schon vor dem geplanten Ende wieder arbeitsfähig sein, gilt die stufenweise Wiedereingliederung automatisch als abgeschlossen.

Die rot hinterlegten Teile sind bereits veröffentlicht.

Das BEM-Gespräch

Teil 1 allgemeines zum Hamburger Modell. Unterschied zum BEM

Teil 2 – der Ablauf.

Teil 4 behandelt die finanzielle Absicherung während der Wiedereingliederung.

Teil 5 beantwortet allgemeine Fragen.

Mal schauen, wann ich es schaffe. Habt ein bisserl Geduld mit mir 😉

 

Bleib posimistisch 😉

Alles Liebe deine Ela

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Ich bin Ela.
Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie und Long Covid.
Lactose-, Fructose- und Histaminintoleranzen begleiten meinen Alltag.

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