Zuzahlungsbefreiung für Medikamente – Teil 3 Was gehört zum Einkommen? Berechnungsbeispiel

Was gehört zu deinem Einkommen?

Grundsätzlich alle Einnahmen, unabhängig davon, wie
sie steuerlich behandelt werden.

·                   Arbeitsentgelt und Abfindungen

·                   Renten und Versorgungsbezüge

·                   Einkünfte, die ein Unternehmer aus seinem Betrieb für sich und seine Familie erzielt   oder entnimmt

·                   Einkünfte aus Kapitalvermögen

·                   Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

·                   Ar­beits­lo­sen­geld I und II, Krankengeld.

Nicht dazu zählen Kindergeld, Wohngeld oder Bafög.

Du musst der Kran­ken­kas­se dein Bruttoeinkommen und das der im Haushalt lebenden Angehörigen anhand von

·                   Verdienstbescheinigungen,

·                   Rentenbescheide oder

·                   Bescheide der Agentur für Arbeit/Job Center nachweisen.

Welche Freibeträge gelten?

Vom Familien-Bruttoeinkommen sind die Freibeträge für jeden Familienangehörigen abzuziehen.

Als Freibetrag wird für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen Angehörigen ein Betrag in Höhe von 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße angerechnet.

Als Bezugsgröße gilt das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung im vorvergangenen Kalenderjahr.

Freibeträge für 2022

Für Ehepartner 5.922 Euro

Für jedes Kind  8.388 Euro

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 30. November 2021)

 

Beispielrechnung für eine Ehepaar mit zwei Kindern

Gesamteinkommen 2022 Brutto 60.000 Euro

Jahresbruttoeinkommen
Ehefrau

40.000 €

Jahresbruttoeinkommen
Ehemann

20.000 €

Jahresbruttoeinkommen
gesamt

60.000 €

 

 


Freibetrag Ehefrau

  5.922 €


Freibetrag 2 Kinder

16.776 €

 

 

=
zu berücksichtigendes Familieneinkommen

 37.302 €

davon

 

Belastungsgrenze 2 %

     
746 €

Die Beispielfamilie muss im Jahr 2022 zusammen höchstens 746 Euro zuzahlen.

Lebt ein chronisch erkranktes Familienmitglied im Haushalt, liegt der Höchstbeitrag mit 

373 Euro = 1% der Belastungsgrenze.

Hier kannst du deine persönliche Berechnung durchführen:

https://www.smart-rechner.de/zuzahlung/rechner.php

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