Progressionsvorbehalt – ein Wortungetüm das fast immer negativen Einfluss auf deine Steuererklärung und Kontostand hat

Lohnersatzleistungen werden höher versteuert

In den letzten beiden Beiträgen ging es darum, wer zahlt was wann, wenn du länger krank bist. Den Link findest du unten. Ab dem Moment wo du Krankengeld oder ALG 1, sogenannte Lohnersatzleistungen bekommst, bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, denn diese unterliegen einem besonderen Steuersatz – dem Progressionsvorbehalt.

Warum ist das so?

Hier werden nicht wie bei deiner Gehaltszahlung die Steuern direkt abgezogen. Lohnersatzleistungen werden steuerfrei ausgezahlt und wirken sich auf den sogenannten Progressionsvorbehalt aus. Das bedeutet, diese steuerfreien Leistungen werden zur Ermittlung deines persönlichen Steuersatzes zu deinen anderen Einnahmen gerechnet. Daraus ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem dann dein Einkommen versteuert wird.

Deshalb kann es sein, dass du Steuern nachzahlen musst bzw. eine geringere Rückerstattung erhältst als im Vorjahr ohne Lohnersatzleistung.

Lege sicherheitshalber, wenn es dir möglich ist, monatlich einen Betrag auf die Seite.

Diese Enkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt

  • 💸Arbeitslosengeld
  • 🏭Kurzarbeitergeld
  • 🤕 Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
  • 🤧Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
  • 👩‍🍼Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • 👨‍👨‍👧Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • 📈 Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit
  • 🏭Insolvenz- und Kurzarbeitergeld
  • 💸Renten,
  • 🤕 Verletztengeld,
  • Eingliederungshilfe,
  • Übergangsgeld,

 

Alle weiteren würden den Rahmen sprengen. Wenn du Einnahmen hast, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, muss du zwingend eine Stuererklärung abgeben.

Gute Nachrichten

Tadaaa, man glaubt es kaum, eine gute Nachricht: Es gibt Zahlungen, die nicht nachträglich besteuert werden und somit nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Unter anderem:

  • Bürgergeld
  • Betreuungsgeld
  • Gründungszuschuss
  • Krankengeld einer privaten Krankenversicherung
  • Sozialhilfe
  • Überbrückungsgeld nach dem SGB III

Bekommst du innerhalb eines Jahres nur Lohnersatzleistungen, bleibt alles steuerfrei und der Progressionsvorbehalt wird nicht angewendet.

Der Progressionsvorbehalt macht sich nur bemerkbar, wenn im Veranlagungszeitraum auch steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, wie Einkünfte

  • aus Land- und Forstwirtschaft,
  • aus Gewerbebetrieb,
  • aus selbständiger Arbeit,
  • aus nichtselbständiger Arbeit,
  • aus Kapitalvermögen,
  • aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Einkünfte hast.

Aber: Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden, sind auch die Einkünfte des Ehegatten relevant. Unter Umständen sind auf die gesamten Einkünfte beider Ehegatten höhere Steuern zu zahlen.

Positiven Einfluss auf die Berechnung deiner Steuer haben unter anderem: Kinder im Haushalt, kannst du Freibeträge, hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen ansetzen …

Hier ein Rechner für dich

Negativer Progressionsvorbehalt - auch das gibt es

Das sind zum Beispiel eine Rückzahlung von zu viel erhaltenen Ersatzleistungen oder auch negative Einkünfte aus dem Ausland. Diese werden dann fiktiv von deinem inländischen zu versteuernden Einkommen abgezogen und es greift, je nach Höhe der Verluste, ein geringerer Steuersatz.

Fazit:

Es ist ein heißes Thema, dass für viele ungerecht erscheint, weniger Einkommen zusätzlich versteuern zu müssen.

Auch mutet es unlogisch an, dass Krankgeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung versteuert werden muss und aus der Privaten nicht.

Es iss, wie es iss und du und ich kommen nicht drumherum:

Sobald einer der oben genannten Leistungen bezogen werden, gibt es eine Verpflichtung eine Einkommensteuerklärung abzugeben. Im schlimmsten Fall musst du eine Strafe zahlen.

Wichtig zu wissen: Auch verspätete Abgaben führen zu weiteren Kosten: Der Verspätungszuschlag liegt aktuell bei 25,00 €/Monat und leider schützt „Unwissenheit nicht vor Strafe“.
Am besten informierst du dich, ob du zu einer Steuererklärung verpflichtet bist. Das kannst du kostenfrei (oft telefonisch) bei deinem zuständigen Finanzamt machen.

Ich kann keine steuerliche Beratung ersetzen, hoffe, dir die ein oder andere Frage mit diesem Beitrag dazu beantworten zu können.

Bleib posimistisch 🙂

Alles Liebe deine Ela

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Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

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