In diesem Beitrag geht es um grundsätzliches zur Wiedereingliederung, dem Unterschied zum BEM und allgemeine Fragen, ob es für dich in Frage kommen könnte.
Da das Thema sehr umfangreich ist, splitte ich die Informationen in mehrere Teile.
BEM und Wiedereingliederung (auch „Hamburger Modell“) sind nicht das Gleiche
Bei der Wiedereingliederung, wird der Arbeitnehmer nach langer Arbeitsunfähigkeit in für ihn angepasste Schritte wieder in den Arbeitsalltag integriert.
Dazu erstellt der behandelnde Arzt mit dir ein Stufenplan.
BEM ist ergebnisoffen, und wird nach einer Krankheit von mehr als sechs Wochen, entweder am Stück oder in mehreren Teilen der letzten 12 Monate durchgeführt.
Während der Arbeitgeber zum BEM verpflichtet ist, handelt es sich beim „Hamburger Modell“ um eine Möglichkeit, im Rahmen des BEM´s den Arbeitnehmer stufenweise wieder an seine Arbeit heranzuführen.
Mehr zum BEM-Gespräch findest du hier:
Was sind die Unterschiede?
BEM |
Stufenweise Wiedereingliederung |
|
Ziel |
Prävention oder betriebliche Rehabilitation |
Rückkehr an den alten Arbeitsplatz |
Arbeitsunfähigkeit |
Du bist nicht zwingend krankgeschrieben. |
Du bist immer krankgeschrieben. |
Maßnahmenplan |
Das BEM-Team vereinbart eine oder mehrere Maßnahmen. |
Dein Arzt erstellt den Stufenplan. |
Arbeitsplatz |
Das BEM kann am bisherigem, am angepassten oder an einem anderen Arbeitsplatz stattfinden. |
Die stufenweise Wiedereingliederung findet am bisherigen Arbeitsplatz statt. |
Pflicht |
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, BEM anzubieten. |
In besonderen Fällen kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung wegen Unzumutbarkeit ablehnen. |
Mitwirkungsrecht |
Die betriebliche Interessenvertretung hat bestimmte Informations- und Mitwirkungsrechte. |
Die betriebliche Interessenvertretung hat keinerlei Mitwirkungsrechte. |
Sonstiges |
Die stufenweise Wiedereingliederung kann eine Maßnahme im Rahmen des BEM sein. |
Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit?
Das klingt zunächst widersprüchlich.
Bist du im Anschluss an eine längere Erkrankung oder Reha nicht voll arbeitsfähig, kannst du Schritt für Schritt in deinem Tempo wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.
Wird dir von deinem Arbeitgeber oder Arzt eine stufenweise Wiedereingliederung vorgeschlagen, kannst du selbst entscheiden, ob du das Angebot annimmst. Dafür ist deine schriftliche Zustimmung erforderlich. Eine Ablehnung hat für dich keine negativen Folgen – auch nicht für die weitere Zahlung des Kranken- oder Übergangsgeldes bis zur Genesung.
Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht dir, nach längerer Erkrankung den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu finden und dich langsam an den Arbeitsalltag und volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Du kannst dich „ausprobieren“ und in deinem Tempo an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Grundsätzlich haben alle Beschäftigten nach längerer Krankheit Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung durch die Kranken- oder Rentenversicherung.
Was ist das „Hamburger Modell“?
Das „Hamburger Modell“ verordnet der Arzt in Abstimmung mit dir und deinem Arbeitgeber.
Er erstellt mit dir einen Plan, der die Schritte der Wiedereingliederung festhält. Dabei wird deine individuelle körperliche und psychische Verfassung berücksichtigt. Der Arzt muss die Maßnahmen als medizinisch sinnvoll und vertretbar ansehen und entsprechende Unterstützung und Betreuung leisten.
Auch der Betriebsarzt kann bei der Erstellung des Wiedereingliederungsplans beteiligt werden.
Medizinische Voraussetzungen:
- ausreichende Belastbarkeit
- erfolgreiche Prognose, dass du wieder voll belastbar sein wirst und vollständig an deinem alten Arbeitsplatz zurückkehren kannst.
Das Hamburger Model kurz und knackig
- Die Wiedereingliederung ist die schrittweise Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, um ins Arbeitsleben zurückkehren zu können, bzw. sich an die Arbeitsbelastung zu gewöhnen
- Ziel ist die Arbeitsplatzsicherung, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und den Arbeitnehmer wieder in den Betrieb zu integrieren
- Die Maßnahme wird zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deinem Arzt vereinbart.
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt dabei.
- Wiedereingliederung soll weiter zukünftige Arbeitsunfähigkeit vermeiden.
- Die Gestaltung der Wiedereingliederung ist vielfältig und wird auf den Arbeitnehmer angepasst,
z.B. Arbeitszeitreduzierung oder Tätigkeitsanpassung.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Du bist schwerbehindert oder gleichgestellt, dann hast du in der Regel automatisch Anspruch auf eine Wiedereingliederung.
Neben dem „Hamburger Modell“ können Unternehmen auch verpflichtet sein, schwerbehinderten Beschäftigten die „behinderungsgerechte (Weiter-)Beschäftigung“ zu ermöglichen. In der Rechtsprechung gibt es einige Informationen zum Anspruch auf Weiterbeschäftigung, das hier jetzt nicht das Thema ist.
Wann kommt das Hamburger Modell für dich in Frage?
Du möchtest nach langer Arbeitsunfähigkeit wieder in deinen Beruf zurück und bist nicht sicher, ob du der Arbeitsbelastung gewachsen bist.
Du fühlst teilweise wieder belastbar
Dein behandelnder Arzt bescheinigt dir, dass du teilweise wieder belastbar bist und die Prognose positiv ist, dass du am Ende der Wiedereingliederung voll in deinen Job einsteigen kannst.
Du bist noch krankgeschrieben
Während der gesamten Dauer der Wiedereingliederung bist du arbeitsunfähig.
Wenn alle Beteiligten zugestimmt haben
Deine behandelnden Ärzte, dein Arbeitgeber und du selbst glauben an den Erfolg der Maßnahme und stimmen der Wiedereingliederung zu.
Die rot hinterlegten Teile sind bereits veröffentlicht.
Teil 2 – Ablauf der Wiedereingliederung
Teil 3 – der Stufenplan erklärt
Teil 4 – finanzielle Absicherung während der Wiedereingliederung
Teil 5 beantwortet allgemeine Fragen
Mal schauen, wann ich es schaffe. Habt ein bisserl Geduld mit mir 😉
Bleib posimistisch 😉
Alles Liebe deine Ela
Quelle: Tabelle Finanztipp, § 22 EStG, Stand: April 2024,
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