Aktualisierung 09.01.2026 für das neue Steuerjahr.
Inhaltsverzeichnis – es sind ganz viele Informationen.
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- neue Hinzuverdienstgrenze
- Rentenanpassung
- Der Rentenfreibetrag verringert sich
- Der Grundfreibetrag erhöht sich
- Wie hoch ist dein Besteuerungsanteil?
- Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag – 2 verschiedene Paar Schuhe
- Berechnung steuerpflichtiger Anteil deiner Rente
- Berechnung steuerpflichtiges Einkommen
- Du hast weitere Einkünfte
- Deine Steuerlast kannst du weiter mindern
- Zu guter Letzt
- Weitere informative Beiträge
Dieser Beitrag soll dir etwas die Sorge nehmen, dass von deiner Rente unendlich
viel Steuern abgezogen werden.
Leider ging das nicht ohne viele Zahlen und hoffe, es ist verständlich.
Der Abzug von Krankenversicherung etc. wurde nicht berücksichtigt.
Hier findest du ausführliche Infos Wann musst du auf deine Rente steuern zahlen?
Was du steuerlich alles geltend machen darfst, habe ich dir hier zusammengefasst.
Neue Hinzuverdienstgrenze
Du darfst ab 2026 maximal
bei einer vollen EMR 20.763,75 €/Jahr = 1.730,31 €/Monat
und bei einer Teil EMR 41.527,50€/Jahr = 3.460,62 €/Monat
dazu verdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
Aber du wirst je nach Rentenhöhe und Gehalt eventuell steuerpflichtig.
Die neue Aktivrente gilt nicht bei einer EMR.
Rentenanpassung 2026
Ab Juli 2026 steigt die Rente um ca. 3,74 %.
Das steht noch nicht final fest und wird im Frühjahr entschieden.
Bei einer akuellen Rente von zum Beispiel 1.500 Euro monatlich bedeutet das
ein Plus von rund 52,50 Euro.
Der Rentenfreibetrag verringert sich
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil für Renten, wenn du in den nächsten Jahren
in Rente gehst?
Das hängt davon ab, in welchem Jahr du in Rente gehst und steigt bis 2058 jährlich.
Dein Renteneintritt ist 2026 oder es wird deine EMR dieses Jahr bewilligt,
dann musst du 84 % deiner Rente versteuern.
Die übrigen 16 % werden nicht besteuert und sind dein Rentenfreibetrag,
der sich auch nicht mehr verändert.
Beispiel 2026: bei einer Jahresrente 15.000 €
müssen 84 %, somit 12.600 € versteuert werden.
Steuerfrei sind 2.400 € (15.000 € – 12.600 €)
Dann gibt es noch den Grundfreibetrag
Wenn du mehr als den Grundfreibetrag verdienst und/oder Rente bekommst,
musst du Steuern auf dein Einkommen zahlen.
WICHTIG: Versteuert wird aber nur der Betrag, der den Grundfreibetrag überschreitet.
Wenn deine Rente 2026 unter dem jährlichen Grundfreibetrag von
12.384 Euro = 1.029 € mtl. musst du keine Steuern zahlen.
Verheiratete haben den doppelten Freibetrag:
24.696 Euro = 2.058 € mtl.
Beispiel Single für 2026:
Rente im Jahr 15.000 € minus
Grundfreibetrag 12.384 € =
es sind auf 2.616 € Steuern zu zahlen.
Der Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag - zwei verschiedene Paar Schuhe
Was ist der Unterschied?
Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums und gewährleistet, dass ein bestimmter Betrag deines Einkommens steuerfrei bleibt und wird meist jährlich angepasst bzw. erhöht.
Der Rentenfreibetrag ist der %Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Er ist ein fester Betrag und bleibt unverändert, auch wenn sich deine Rente erhöht.
Berechnung steuerpflichtiger Anteil deiner Rente
Das kommt, wie gesagt darauf an, wann du in Rente gegangen bist.
2026 sind es 84 %.
Die Differenz von 16 % ist dein Rentenfreibetrag.
Jetzt kommt der Grundfreibetrag ins Spiel

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den Grundfreibetrag,
der 2026 auf 12.348 € (2025 – 12.096 €) erhöht wurde.
Darauf musst du keine Steuern bezahlen.
Das bedeutet, wenn du von dem Besteuerungsanteil deiner Rente den Grundfreibetrag abziehst, bekommst du dein versteuerndes Einkommen.
Rente/Jahr minus Rentenfreibetrag minus Grundfreibetrag =
dein zu versteuerndes Einkommen.
Die Beispiele gehen von einem Single-Haushalt aus.
Verheiratete haben den doppelten Grundfreibetrag 24.696 €,
wenn sie gemeinsam veranlagt werden.
Edit: die Tabellen habe ich nicht aktualsiert. Sie dienen als Beispiel, wie sich das zu versteuernde Einkommen durch die Erhöhung des Grundfreibetrages verändert.
Wie du (hoffentlich) erkennen kannst, wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrages 2024 auf dein zu versteuerndes Einkommen aus.
Es wird weniger. Siehe letzte Spalte.
Nun, welch Freude, bekommst du Mitte 2025 eine Rentenerhöhung.
Tabelle 1 zeigt Rentenbeginn 2024,
Tabelle 2 Rentenbeginn 2025.
Bedeutet, dass sich durch die Erhöhung der Rente sich dein zu versteuerndes Einkommen auch erhöhen kann.
Hier nocheinmal anders dargestellt.
Werbungskosten usw. sind nicht berücksichtigt und mindern die Einkünfte weiter.
Siehe unten.
Immer wenn dein steuerpflichter Anteil der Rente bzw. deines gesamten Einkommens
den aktuellen Grundfreibetrag überschreitet, musst du eine Steuererklärung abgeben.
Auch wenn du letztendlich keine Steuern zahlen musst.
Kein Soli auf Renten: Seit 2021 müssen Rentner den Solidaritätszuschlag nicht mehr zahlen. Die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig.
Weitere Einkünfte müssen natürlich auch versteuert werden
Das können z.B. Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder Nebenjobs sein.
Wichtig: Es werden alle Einkünfte bei der Steuererklärung berücksichtigt.
Zum Beispiel:
Rente + Mieteinnahmen = versteuerndes Einkommen
Davon wird der Grundfreibetrag abgezogen, der Rest versteuert.
Bei Verheirateten wird das gesamte Einkommen addiert, außer ihr werdet getrennt veranlagt.
Steuerlast weiter mindern
Dein zu versteuerndes Einkommen kannst du durch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und steuerliche Vergünstigungen nochmals senken.
Prüfe oder lasse dich bei Veränderungen beraten, ob du steuerpflichtig bist und eine Erklärung abgeben musst.
Es kann richtig teuer werden, wenn das verdummbeutelt wird.
Mehr dazu in dem Beitrag Renten versteuern
Hier findest du auch einen Rechner.
Zu guter Letzt
Das waren viele Zahlen, Daten , Fakten. Seufz.
Ich hoffe, es hat sich weder einen Rechen-, Denk- oder Tippfehler in den Text gemogelt.
Dann bitte ich um dezente Hinweise und vor allem um ganz viel Nachsicht.
Bleib posimistisch 🙂
Alles Liebe deine Ela
Weitere informative Beiträge auf meinem Blog
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