Bearbeitet 09.01.2026
Gute Nachrichten für alle, die in Bayern wohnen
Ich weiß nicht, ob du es schon wusstest oder vielleicht aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr auf dem Schirm hast:
In Bayern gibt es seit 2018 eine besondere Form der finanziellen Unterstützung für Menschen ab Pflegegrad 2.
Leider haben die restlichen Bundesländer nicht nachgezogen.
Dort gibt es unterschiedliche Beträge für blinde und gehörlose Menschen.
Du darfst den Beitrag gerne teilen, damit so viele Menschen wir möglich davon profitieren können.
Das Landespflegegeld ist nicht an eine Einkommensgrenze gekoppelt und ist nicht steuerbar nach § 22 Nr. 3 EStG.
Übersetzt: Du musst keine Steuern darauf zahlen und es ist unabhängig davon, wieviel Einkommen du oder ihr als Familie habt.
Das Landespflegegeld gibt es nur in Bayern.
Das Landespflegegeld ist etwas anderes als das Pflegegeld und kannst du zusätzlich
zum „normalen“ Pflegegeld beantragen.
Bürger in Bayern erhalten ab Pflegegrad 2 pro Jahr 500 € (bis 2025 1.000 €)
Schnell und unbürokratisch verspricht die Landesregierung auf ihrer Homepage.
Ich kann das nicht beurteilen, da ich weder in Bayern lebe noch einen Pflegegrad habe. Vielleicht erfahren wir durch Kommentare in den sozialen Medien mehr.
Wofür ist das Landespflegegeld gedacht?
Es ist eine freiwillige Leistung des Freistaates und eine finanzielle Unterstützung für deinen Alltag. Damit kannst du dir selbst etwas Gutes tun, was du dir sonst nicht leisten kannst.
Viele Menschen, die pflegerische Begleitung benötigen möchten den Angehörigen, Freunden und Helfern gern eine Freude machen. Leider ist das wegen des schmalen Geldbeutels oft nicht möglich. Auch dafür darfst du das Landespflegegeld verwenden.
Wofür ist es nicht gedacht?
Es ist nicht dafür gedacht, notwendigen pflegerischen oder Teilhabebedarf
davon zu bezahlen.
Wichtig: Auf Leistungen wie
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter
- Bürgergeld
wird das Landespflegegeld nicht angerechnet.
Bei Sozialhilfeempfängern muss eventuell abgeklärt werden, ob die Zahlung als Vermögen angerechnet wird. In der Regel wird es nicht auf das Einkommen angerechnet oder mit der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung verrechnet.
Das Geld darf nicht gepfändet werden und fällt auch nicht in die Insolvenzmasse.
Weiter ist es nicht an eine Einkommensgrenze gekoppelt und wird unabhängig davon ausgezahlt, ob du zu Hause oder im Pflegeheim lebst.
Da das Landespflegegeld ist eine Fürsorgeleistung ist und muss nicht versteuert werden.
Na, das ist doch mal etwas.
Wer erhält das Landespflegegeld?
Du erhältst das Landespflegegeld, wenn du
- mit deiner alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung in Bayern gemeldet bist.
Es ist egal, ob du zu zuhause oder in einem Pflegeheim lebst
und - an mindestens einem Tag des Jahres der Antragstellung mindestens Pflegegrad 2 erhalten hast.
Der Antrag
Antragsfrist:
Bis zum 31. März 2026 kann das Landespflegegeld für das Jahr 2026 beantragt werden
Du oder deine gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigte oder Betreuer müssen einen schriftlichen Antrag bei der Landespflegestelle einreichen. Den Antrag kannst du hier downloaden:
Antrag Landespflegegeld Bayern – download
Hast du schon ein Online-Bürgerkonto in Bayern? Dann kannst du hier den Antrag online stellen.
Antrag Landespflegegeld Bayern – online
Per Mail ist ein Antrag nur mit einer qulifizierten elektronischen Signatus möglich.
Die Mailadresse ist landespflegegeld@lfp.bayern.de
Eine einfache Mail mit PDF-Datei reicht leider nicht aus.
Wenn du keinen Drucker hast, kannst du dir den Antrag kostenlos per Post zusenden lassen.
Erstantrag
Der Erstantrag gilt für alle folgenden Pflegegeldjahre, solange er nicht zurückgenommen wird. Wenn dir bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, musst du keinen neuen Antrag stellen.
Weiter benötigst du
- Kopie Personalausweis bzw. Reisepasses oder eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kopie deiner Pflegegradfeststellung
- ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises.
Ändert sich etwas an deiner Situation, bist du verpflichtet, das dem Landesamt für Pflege mitzuteilen. Ein Mail reicht aus.
Hast du vorab Fragen?
Hier die Kontaktdaten:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621/9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 10:00-12:00 Uhr
Mo 14:00-16:00 Uhr
Do 14:00-17:00 Uhr
Erfüllst du in diesem Jahr die oben genannten Voraussetzungen, dann hast du bis zum 31.12.2026 Zeit, den Antrag auf Landespflegegeld zu stellen.
Ich freue mich, wenn du in den Genuss kommst und dir etwas Gutes tun kannst.
Berichte gerne.
Ganz viel Erfolg und bleib posimistisch
Alles Liebe deine Ela
Weitere interessante Links:
Von wem bekommst du wieviel Geld, wenn du krank bist? Teil 1
Bild: Windows Creative Commons
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