Das „Hamburger Modell“ – finanzielle Absicherung

Finan­zielle Absicherung

Das Hamburger Modell ist eine Maßnahme der Rehabilitation, deren Ziel es ist, deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Da du während der Wiedereingliederung keine vollwertige Arbeitsleistung erbringen kannst und sollst und als arbeitsunfähig giltst, übernehmen je nach Situation diverse Leistungsträger deine finanzielle Absicherung.

Während dieser Zeit erhältst du statt deines Gehaltes entweder Kranken-, Übergangs-
oder Verletztengeld. 

 

Krankengeld
Während der stufenweisen Wiedereingliederung bekommst du in der Regel Krankengeld
von deiner Krankenkasse.

Zusätzlich zum Krankengeld bekommen einige Arbeitnehmer (z. B. Beamte, Mitarbeiter großer Unternehmen oder öffentlicher Dienst) einen Zuschuss zum Krankengeld. Infos dazu finden sich in den jeweiligen Tarifverträgen.

Höhe: 70% deines Bruttolohns, solange du als arbeitsunfähig bist, für die Zeit von 78 Wochen. Hierbei ist die Blockfrist von drei Jahren zu beachten.
Mehr Infos dazu findest du hier:

 

Übergangsgeld
Die Rentenversicherung zahlt bis zum Ende der stufenweisen Wiedereingliederung weiter Übergangsgeld

wenn
– die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der Reha beginnt und
– die Notwendigkeit von der Reha-Klinik festgestellt und die Wiedereingliederung von dieser eingeleitet wurde. 

Höhe: 68% des Bruttolohns bei kinderlosen Versicherten, 75% bei Versicherten mit Kindern. Wichtig ist, dass die Maßnahme nicht später als vier Wochen nach der Reha beginnt.

Verletztengeld
Wenn du wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls in eine Reha gehst, bekommst du im Hamburger Modell kein Krankengeld, sondern weiter Verletztengeld.
Es gelten dieselben Voraussetzungen, wie für die Zahlung von Verletztengeld.

Höhe: 80% des Bruttolohns.

Gehalt/Lohn während der Wiedereingliederung?

Für die Dauer der Wiedereingliederung giltst du rechtlich gesehen als arbeitsunfähig.
Dein Arbeitgeber kann dir freiwillig Lohn bzw. Gehalt zahlen. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Auch das wird im Stufenplan schriftlich festgehalten. Die oben genannten Leistungen werden mit dem Lohn verrechnet.

Sollte die Wiedereingliederung nicht erfolgreich gewesen sein, dein Krankengeld ausgeschöpft, bleibt nur die Möglichkeit, Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wenn alles gut gegangen ist und du wieder ins Arbeitsleben bzw. Arbeitsplatz zurückkannst, bekommst du danach wieder dein Gehalt.

Die rot hinterlegten Teile sind zu diesem Thema sind veröffentlicht.

Das BEM-Gespräch

Teil 1 – allgemeines zum Hamburger Modell. Unterschied zum BEM

Teil 2 – der Ablauf.

Teil 3 – der Stufenplan

Teil 5 beantwortet allgemeine Fragen.

Mal schauen, wann ich es schaffe. Habt ein bisserl Geduld mit mir 😉

 

Bleib posimistisch 😉

Alles Liebe deine Ela

 

 

 

 

 

 

Quelle: Tabelle Finanztipp, § 22 EStG, Stand: April 2024,

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatz-ansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.

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Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

Alles Liebe deine Ela

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