Das „Hamburger Modell“ – allgemeine Fragen und Antworten

Darfst du eine Wiedereingliederung ablehnen?

Vielleicht hast du dich das schon gefragt. Sinn und Zweck der Wiedereingliederung ist die stufenweise Rückkehr ins Unternehmen.

Es ist eine freiwillige Maßnahme und niemand kann dich zwingen.
Somit darf es für dich keine negativen Folgen haben, wenn du dem Hamburger Modell nicht zustimmst.
Traust du dir nach langer Krankheit zu, wieder vollständig ins Arbeitsleben einzusteigen, brauchst du keine Wiedereingliederung.
Unter Umständen kann der Versuch hilfreich bei einem Antrag zur Erwerbsminderungsrente sein. Unter Umständen.
Denn wie sagte mein Anwalt:
„Vor Gericht, auf hoher See und Gutachtern ist man in Gottes Hand.“

Urlaub

Für die Dauer der Wiedereingliederung giltst du rechtlich gesehen, als arbeitsunfähig und alle arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ruhen.
Aus diesem Grund kann in dieser Zeit kein Urlaub gewährt werden.

Dennoch ist es möglich, dass du in Absprache mit deinem Arzt die Teilnahme am Hamburger Modell unterbrichst, um “quasi” Urlaub zu nehmen.
Dann ist es jedoch kein Urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen.


Kannst du die Wiedereingliederung abbrechen?

Die Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen bis zu sieben Tage unterbrochen werden. Darüber hinaus endet die Maßnahme offiziell.

Das Hamburger Modell kann jederzeit von dir, deinem Arzt, dem Versicherungsträger oder Arbeitgeber abgebrochen werden.
Der Arbeitgeber muss einen sachlichen Grund vorweisen.
Die Gründe für den Abbruch werden im Stufenplan dokumentiert.


Welche Gründe gibt es?

Dir geht es besser, dann kannst du nach nach Absprache mit Arzt und Arbeitgeber schneller als vereinbart wieder in den Beruf einsteigen.

Wenn es dir schlechter geht
und eine erfolgreiche Wiedereingliederung deshalb nicht möglich ist, könnt ihr die Maßnahme beenden. Sollte der Fall eintreten, bekommst du weiter die finanziellen Leistungen, bis sie ausgeschöpft sind.

 

Verlängerung der Maßnahme

Zeigt sich während der Wiedereingliederung, dass mit dem aktuellen Stufenplan kein positives Ergebnis erzielt werden kann, ist eine Verlängerung auf bis zu 12 Monate möglich.

Hamburger Modell für Beamte
Bei Beamten gibt es keine vergleichbare Maßnahme.
Aus diesem Grund wird in der Praxis die schrittweise Wiedereingliederung ähnlich umgesetzt. In dieser Zeit bleibt die Fortzahlung der Besoldung sowie der Beamtenstatus unverändert.
Die im Wiedereingliederungsplan festgelegte Arbeitszeit gilt bei Beamten als Dienst.

Ich hoffe, ich konnte dir die wichtigsten Fragen zum BEM und der Wiedereingliederung beantworten. Falls nicht, schreib mir ein Mail an schreibela@meelas-welt.de.
Dann greife ich deine Gedanken gerne auf und je nachdem wie es mir gerade so ist beantworte ich sie gern.

Bleib posimistisch 😉

Alles Liebe deine Ela

Das BEM-Gespräch

Teil 1 – allgemeines zum Hamburger Modell. Unterschied zum BEM

Teil 2 – der Ablauf.

Teil 3 – der Stufenplan

Teil 4 –  finanzielle Absicherung während der Wiedereingleiderung

 

Quellen: § 84 SGB IX, § 15 SGB VI in Verbindung mit §§ 28, 51 SGB IX,  § 74 SGB V, § 20 SGB VI, DRV, § 81 Abs. 1  SGB IX,

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatz-ansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.

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Posimistische Grüße, alles Liebe deine Ela

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