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- neue Hinzuverdienstgrenze
- Rentenanpassung
- Der Rentenfreibetrag verringert sich
- Der Grundfreibetrag erhöht sich
- Wie hoch ist dein Besteuerungsanteil?
- Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag – 2 verschiedene Paar Schuhe
- Berechnung steuerpflichtiger Anteil deiner Rente
- Du hast weitere Einkünfte
- Deine Steuerlast kannst du weiter mindern
- Zu guter Letzt
- Weitere informative Beiträge
Da auch Menschen 2024 in Rente gegangen sind und erstmals vor dem Steuergedöns sitzen, habe ich für beide Jahre des Rentenbeginns die entsprechenden Zahlen aufgeführt.
Für 2024 blau, 2025 grün.
Dieser Beitrag soll dir etwas die Sorge nehmen, dass von deiner Rente unendlich viel Steuern abgezogen werden.
Leider ging das nicht ohne viele Zahlen und hoffe, es ist verständlich.
Der Abzug von Krankenversicherung etc. wurde nicht berücksichtigt.
Neue Hinzuverdienstgrenze
Du darfst ab 2025 bis maximal 19.661 Euro dazu verdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
Rentenanpassung
Ab Juli 2025 steigt die Rente um ca. 3,5 %.
Bei einer akuellen Rente von zum Beispiel 1.500 Euro monatlich bedeutet das ein Plus von rund 52,50 Euro.
Der Rentenfreibetrages verringert sich
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil für Renten, wenn du in den nächsten Jahren in Rente gehst?
Das hängt von deinem Renteneintrittsjahr ab und steigt bis 2058 jedes Jahr.
Das wurde übrigens in der letzten Legislaturperiode zu Gunsten der Rentenbezieher geändert.
Vorher musste bereits ab 2040 die Rente zu 100% besteuert werden
und die früheren Jahrgänge mussten mehr Abgaben leisten.
Nicht alles war schlecht 😉
Wenn du 2025 in Rente gehst oder deine EMR bewilligt wird,
musst du 83,5 % deiner Rente versteuern.
Die übrigen 16,5 % werden nicht besteuert und sind dein Rentenfreibetrag, der sich auch nicht mehr verändert.
Beispiel 2024: bei einer Jahresrente von 15.000 €
müssen 83 %, also 12.450 € versteuert werden.
Steuerfrei sind 2.550 € (15.000 € – 12.450 €).
Beispiel 2025: bei einer Jahresrente 15.000 €
müssen 83,5 %, also 12.585 € versteuert werden.
Steuerfrei sind 2.475 € (15.000 € – 12.585 €).
Dann gibt es noch den Grundfreibetrag
Wenn du mehr als den Grundfreibetrag verdienst und/oder Rente bezogen hast, musst du Steuern auf dein Einkommen zahlen.
WICHTIG: Versteuert wird aber nur der Betrag, der den Grundfreibetrag überschreitet.
Wenn deine Rente 2025 unter dem jährlichen Grundfreibetrag von
12.084 Euro = 1.007 Euro mtl. musst du keine Steuern zahlen.
Verheiratete haben den doppelten Freibetrag:
24.168 Euro = 2.014 Euro mtl.
Für 2024 lag der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro.
11.604 Euro = 967 Euro mtl.
bzw. verheiratet
23.208 Euro = mtl. 1.934 Euro
Beispiel Single für 2024:
Rente im Jahr 15.000 Euro minus
Grundfreibetrag 11.604 Euro =
auf 3.396 Euro Steuern zu zahlen.
Beispiel Single für 2025:
Rente im Jahr 15.000 Euro minus
Grundfreibetrag 12.084 Euro =
auf 2.916 Euro Steuern zu zahlen.
Vielleicht bist du jetzt irritiert.
Oben habe ich geschrieben, dass sich der Rentenfreibetrag 2025 für „Neurentner“ verringert, und in dem Beispiel siehst du, dass weniger Steuern gezahlt werden muss.
Das liegt eben an dem Grundfreibetrag, der sich jährlich erhöht, die Inflation ausgleichen soll und bedeutet für Rentenempfänger ab 2024 für das Jahr 2025:
Rente im Jahr 2025 wie gehabt. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages sind nur noch
2.916 Euro statt 3.396 Euro zu versteuern.
Der Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag zwei verschiedene Paar Schuhe
Was ist der Unterschied?
Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums und gewährleistet, dass ein bestimmter Betrag deines Einkommens steuerfrei bleibt und wird meist jährlich angepasst bzw. erhöht.
Der Rentenfreibetrag ist der %Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Er ist ein fester Betrag und bleibt unverändert, auch wenn sich deine Rente erhöht.
Wie berechnet man den Betrag, auf den du Steuern zahlen musst?
Hier eine Step by Step „Anleitung“ für einen Single.
Berechnung steuerpflichtiger Anteil deiner Rente
Das kommt, wie gesagt darauf an, wann du in Rente gegangen bist.
2024 waren 83 % – 2025 sind es 83,5 %.
Die Differenz von 17 bzw. 16,5 % ist dein Rentenfreibetrag.
Jetzt kommt der Grundfreibetrag ins Spiel
Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den Grundfreibetrag,
der 2024 bei 11.604 Euro liegt und 2025 auf 12.804 Euro erhöht wurde.
Darauf musst du keine Steuern bezahlen.
Das bedeutet, wenn du von dem Besteuerungsanteil deiner Rente den Grundfreibetrag abziehst, bekommst du dein versteuerndes Einkommen.
Rente/Jahr – Rentenfreibetrag – Grundfreibetrag =
dein zu versteuerndes Einkommen.
Ich denke mit Bildern wird es verständlicher.
Wie du erkennen kannst, wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrages auf dein zu versteuerndes Einkommen aus. Es wird weniger.
Nun, welch Freude, bekommst du Mitte 2025 eine Rentenerhöhung
Kein Soli auf Renten: Seit 2021 müssen Rentner den Solidaritätszuschlag nicht mehr zahlen. Die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig.
Weitere Einkünfte müssen natürlich auch versteuert werden
Das können z.B. Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder Nebenjobs sein.
Wichtig: Es werden alle Einkünfte bei der Steuererklärung berücksichtigt.
Zum Beispiel:
Rente + Minijob + Mieteinnahmen = versteuerndes Einkommen
Davon wird der Grundfreibetrag abgezogen, der Rest versteuert.
Bei Verheirateten wird das Einkommen addiert, außer ihr werdet getrennt veranlagt.
Steuerlast weiter mindern
Dein zu versteuerndes Einkommen kannst du durch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und steuerliche Vergünstigungen nochmals senken.
Prüfe oder lasse dich bei Veränderungen beraten, ob du steuerpflichtig bist und eine Erklärung abgeben musst.
Es kann richtig teuer werden, wenn das verdummbeutelt wird. Mehr dazu in dem Beitrag Renten versteuern
Hier findest du auch einen Rechner.
Zu guter Letzt
Das waren viele Zahlen, Daten , Fakten. Seufz.
Ich hoffe, es hat sich weder einen Rechen-, Denk- oder Tippfehler in den Text gemogelt. Dann bitte ich um dezente Hinweise und vor allem um ganz viel Nachsicht.
Bleib posimistisch 🙂
Alles Liebe deine Ela