Freude für alle die EMR seit dem Zeitraum 2001 und 2018 erhalten. Du bekommst mehr Geld.
Ab Sommer 2024 können sich „Bestandsrentner“ mit Erwerbsminderung freuen. Es kommt mehr Geld auf dein Konto. Die monatliche Rente steigt dauerhaft um bis zu 7,5 Prozent. Wenn du nach der EMR inzwischen eine Rente wegen Alters bekommst, darfst auch du dich freuen. Was nach Steuern davon übrig bleibt … naja
Quelle: SoVD
Es gibt ein bissel mehr Geld ab 07/2024
Unabhängig von der normalen Rentenerhöhung ab 01.07.2024 erhalten Personen, deren Erwerbsminderungsrente
- zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2018 begonnen hat UND
- deren Erwerbsminderungsrente noch mindestens bis zum 30.06.2024 ohne Unterbrechung bezogen wird einen Zuschlag.
Bei einem Rentenbeginn zwischen dem
01.07.2014 und dem 31.12.2018 beträgt er 4,5 % deiner Rente.
Bei einem Rentenbeginn zwischen dem
01.01.2001 und dem 30.06.2014 beträgt er 7,5 % deiner Rente,
Auch ein Teil der Altersrentner, die direkt vor der Altersrente eine EMR erhalten haben kommen in den Genuss.
Neue Hinzuverdienstgrenzen ab 2024
Viele EMR-Bezieher müssen einem Job nachgehen um über die Runden zu kommen. Deshalb ist es gut zu wissen, dass sich die Hinzuverdienstgrenzen 2024 erhöhen.
Bei voller EMR darfst du dann bis zu 18.558,75 € und bei
Teil EMR bis zu 37.117,50 € hinzuverdienen, ohne dass diese Einkünfte auf deine Rente angerechnet werden.
Zeitvogaben - auch hier ändert sich etwas
Bei voller EMR darfst du täglich 2,59 Stunden, bei Teil EMR 5,59 Stunden arbeiten, ohne deine Ansprüche zu riskieren bzw. zu verlieren.
Ab 2024 kannst du Zitat DRV: „Für einen Zeitraum von sechs Monaten deine Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben, ohne hierdurch den Rentenanspruch zu gefährden“.
Das ist interessant für Betroffene, die sich mit der EMR schwertun und gern irgendwann wieder versuchen möchten zu arbeiten.
Was bedeutet das nun?
Zitat Direktion DRV: „Man darf eine Beschäftigung bis zu 6 Monate zeitlich länger pro Tag ausüben, als es der bewilligte Rahmen vorsieht. Für Rentenbeziehende wird mit der Regelung Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten“. Zudem wird dadurch der Übergang vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente in eine reguläre Beschäftigung erleichtert.
Auf jeden Fall halte vorher Rücksprache mit deinem Rentenversicherungsträger. Sicher ist sicher.
Quelle: Smartsteuer.de
Das sind doch mal ganz gute Neuigkeiten, oder?
Ich hoffe, du kommst in den Genuss auch wenn du sicher lieber gesund wärest.
Bleib posimistisch 🙂
Alles Liebe deine Ela
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