Welche Zuzahlungen werden berücksichtigt?
Für die Berechnung deiner Belastungsgrenze addierst Du alle Zuzahlungen. Dazu gehören auch Zuzahlungen nach einem Krankenhausaufenthalt oder für stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Dafür sammelst du alle Belege.
Ich arbeite gerne mit farbigen Sichthüllen, in denen ich meine Belege sammele.
Was muss auf den Belegen stehen, damit sie anerkannt werden?
· Vor- und Nachname,
· Art der Leistung (Arzneimittel oder Heilmittel),
· den Zuzahlungsbetrag,
· Datum und die abgebende Stelle (zum Beispiel der Stempel der Apotheke)
Folgende Aufwendungen kannst du nicht abziehen:
Beispiel: Dein Arzt verschreibt dir ein teures Medikament, das die Kasse nicht übernimmt.
Die Preise der Präparate sind trotz des gleichen Wirkstoffs sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund haben die Krankenkassen festgelegt, welchen Höchstbetrag sie für vergleichbare Medikamente übernehmen.
Bekommst du ein Medikament verschrieben, das teurer als der festgelegte Höchstbetrag ist, musst du die Differenz selbst bezahlen.
Diese Differenz ist keine Zuzahlung, die du abziehen kannst.
Dein Arzt muss dich über die Mehrkosten informieren.
Weiter ausgenommen sind:
· Kosten, die Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen,
· Z. B. Fahrtkosten zur ambul. Behandlung ohne vorherige Genehmigung
· Eigenanteile für Hilfsmittel, die Gebrauchsgegenstände des tägl. Lebens sind wie orthopädische Schuhe
· Eigenanteile für Zahnersatz
· Eigenanteile bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
Hier findest du zuzahlungsbefreite Medikamente mit
Downloads:
Ich habe für dich nach bestem Wissen und Gewissen alle wichtigen Informationen gesammelt. Leider ändert sich ständig etwas und nicht immer bekomme ich alles mit.
Nimm meine Beiträge als Information, welche Möglichkeiten es gibt und besprich
dich mit deinen zuständigen Leistungsträgern.
Unten findest du die Links zu den Folgebeiträgen.
Viel Spaß beim Lesen und stöbern.
Bleib posimistisch
Alles Liebe deine Ela
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