Bist du dauerhaft wegen der derselben Erkrankung in Dauerbehandlung, gilt die geringere Belastungsgrenze von 1% deines jährlichen Brutto-Einkommens.
Wann gilt ein Mensch schwerwiegend chronisch erkrankt?
Wer wegen einer Erkrankung wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Pflegebedürftigkeit des Pflegegrad 3, 4 oder 5
Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60
Kontinuierliche medizinische Versorgung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Die Entscheidung trifft deine Krankenkasse, ob deine Erkrankung als schwerwiegend und chronisch anerkannt wird.
Die Formulare für die Bescheinigung bekommst du von dort, die du deinem Arzt vorlegst.
Sonderregelung für chronische Erkrankungen
Deine Krankheit muss mindestens ein Jahr lang behandelt werden. Sie tritt in am 01.01. dem folgenden Kalenderjahr in Kraft, in dem die ersten 12 Monate der Behandlung vorbei sind.
Beispiel:
Behandlung Beginn 31.05.2021 wegen Erkrankung XXX. Wenn du bis zum 30.05.2022 mindestens einmal pro Quartal wegen XXX in Behandlung warst, gilt das als Dauerbehandlung.
Deine individuelle Belastungsgrenze von 1% gilt dann rückwirkend ab dem 01. 01.2022.
Bescheinigt dir dein Arzt, dass du eine chronische Erkrankung hast und das keine Besserung zu erwarten ist (z.B. bei Pflegebedürftigkeit), kann nach Rücksprache mit deiner Krankenkasse auf den jährlichen Nachweis verzichtet werden.
Dazu reichst du die Bescheinigung über die Dauerbehandlung zur Befreiung auf Zuzahlung bei deiner Krankenkasse ein.
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Viel Spaß beim Lesen und stöbern.
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Alles Liebe deine Ela
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