Was gehört zu deinem Einkommen?
Grundsätzlich alle Einnahmen, unabhängig davon, wie
sie steuerlich behandelt werden.
· Arbeitsentgelt und Abfindungen
· Renten und Versorgungsbezüge
· Einkünfte, die ein Unternehmer aus seinem Betrieb für sich und seine Familie erzielt oder entnimmt
· Einkünfte aus Kapitalvermögen
· Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
· Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld.
Nicht dazu zählen Kindergeld, Wohngeld oder Bafög.
Du musst der Krankenkasse dein Bruttoeinkommen und das der im Haushalt lebenden Angehörigen anhand von
· Verdienstbescheinigungen,
· Rentenbescheide oder
· Bescheide der Agentur für Arbeit/Job Center nachweisen.
Welche Freibeträge gelten?
Vom Familien-Bruttoeinkommen sind die Freibeträge für jeden Familienangehörigen abzuziehen.
Als Freibetrag wird für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen Angehörigen ein Betrag in Höhe von 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße angerechnet.
Als Bezugsgröße gilt das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr.
Freibeträge für 2022
Für Ehepartner 5.922 Euro
Für jedes Kind 8.388 Euro
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 30. November 2021)
Beispielrechnung für eine Ehepaar mit zwei Kindern
Gesamteinkommen 2022 Brutto 60.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen |
40.000 € |
Jahresbruttoeinkommen |
20.000 € |
Jahresbruttoeinkommen |
60.000 € |
|
|
– |
5.922 € |
– |
16.776 € |
|
|
= |
37.302 € |
davon |
|
Belastungsgrenze 2 % |
|
Die Beispielfamilie muss im Jahr 2022 zusammen höchstens 746 Euro zuzahlen.
Lebt ein chronisch erkranktes Familienmitglied im Haushalt, liegt der Höchstbeitrag mit
373 Euro = 1% der Belastungsgrenze.
Hier kannst du deine persönliche Berechnung durchführen:
https://www.smart-rechner.de/zuzahlung/rechner.php
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