Stromkostenerstattung für deine elektrischen Hilfsmittel

Die Stromkosten steigen derzeit immer weiter und wird für viele Menschen zur finanziellen Belastung. 

Elektrische Hilfsmittel, die du verordnet bekommen hast, können sehr viel Energie verbrauchen, gerade wenn du mehrere Hilfsmittel nutzt. Da summiert sich dein Verbrauch und die Ausgaben ganz schnell zu einem großen Posten in deiner Haushaltskasse.

Du musst diesen Mehraufwand nicht allein tragen. Die Krankenkassen (KK) sind verpflichtet dir die Stromkosten zu erstatten. Leider gibt es keine einheitliche Regelung und jede KK kocht ihr eigenes Süppchen.

Oft weisen die wenigsten Krankenversicherungen darauf hin. Es gibt einige Gerichtsentscheidungen, die den Anspruch auf Grundlage von § 33 Abs. 1 SGB V als Rechtsgrundlage anerkannt haben.

Weitere Beiträge zum Thema Erstattungen deiner Krankenkasse findest du hier:

Härtefallregelung Zahnersatz

Zuzahlungsbefreiung Medikamente

Hier für dich, kurz und knackig die wichtigsten Infos:

  • Dein Hilfsmittel ist ärztlich verordnet? Dann kannst du dir die Stromkosten von deiner Krankenkasse (KK) erstatten lassen
  • Entweder wird eine Pauschale oder nach Verbrauch erstattet. Das ist von KK zu KK unterschiedlich
  • Du hattest die Info bisher nicht? Dann hast du Anspruch darauf, die vier Jahre rückwirkend die Kosten erstatten zu lassen
  • Wie erhältst du deine Erstattung? Das kommt darauf an, bei welcher KK du versichert bist. Entweder reicht ein formloser Antrag oder es gibt dafür ein spezielles Formular.
  • Deine KK weigert sich? Dann lohnt es sich, unbedingt Widerspruch einzulegen.

Mehr dazu unten im Beitrag.

Wichtig: Dein Hilfsmittel muss vom Arzt verordnet und von deiner KK bezahlt worden sein. Dazu sind die Krankenkassen verpflichtet. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Aber: Hast du dir dein Hilfsmittel selbst gekauft, musst du leider deinen Geldbeutel zücken und den zusätzlichen Kosten selbst tragen.

Für welche Hilfsmittel bekommst du eine Stromkostenerstattung?

  • Hausnotrufsystem
  • Pulsoximeter
  • Elektrorollstuhl
  • Elektromobil
  • Inhalator
  • Luftbefeuchter
  • Beatmungsgerät
  • Absauggerät
  • Seniorenmobil
  • Monitor
  • Wechseldruckmatratze

 

Stromkosten für einen Treppenlift werden nicht erstattet. 

Eventuell bekommst du einen Zuschuss für den Einbau bei der Pflegeversicherung.

Wie komme ich zu einer Erstattung?

Um eine Stromkostenerstattung zu erhalten, frage bei deiner KK nach, wie sie es handhabt. Viele Versicherer bieten auf ihrer Webseite alle wichtigen Informationen an.

Gibt es ein Formular? Reicht ein formloses Schreiben? Wenn ja, welche Informationen müssen enthalten sein.

Manche KK zahlen eine Pauschale, andere den tatsächlichen Verbrauch.

Bei meiner KK muss ich die Tage der Nutzung/Jahr bzw. Aufladezeit angeben. Am besten notiere dir, wann du dein Gerät aufgeladen und genutzt hast.

In der Betriebsanleitung findest du, falls nötig, die Wattzahl deines Gerätes, wenn du detailliert deine Kosten nachweisen musst.

Vier Jahre rückwirkend

Du hast bis gerade eben nichts davon gewusst?

Keine Sorge. 1997 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Krankenkassen nicht nur Anschaffung und Instandhaltung, sondern auch die erforderlichen Stromkosten übernehmen muss.

Wenn du Interesse an einer Vorlage für einen formlosen Antrag hast, schreib mir gerne ein Mail an schreibela@meelas-welt.de 

Ich sende sie dir zu, da ich noch keinen Downloadbereich habe. Das kommt noch.

Welche Infos sind wichtig für den Antrag?

  • Die Wattzahl/Stunde deiner Geräte (siehe Bedienungsanleitung)
  • Anzahl der Stunden die das Gerät genutzt wird
  • Anzahl Tage/Jahr der Nutzung
  • Preis pro Kilowatt Strom, den du an deinen Versorger zahlst

Urteile

Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.02.1997 Az. 3 RK 12/96 entschied, dass Krankenkassen für die Stromkosten für das Laden des Akkus eines E-Rollstuhls aufkommen muss. Ebenso die künftigen Stromkosten.

Begründung der Richter: Zu den Kosten für die Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 SGB V gehören auch die laufenden Aufwendungen für Strom, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich sind. Diese sind nicht als unerheblich anzusehen. Bei einem Elektrorollstuhl handelt es sich um keinen normalen Haushaltsgegenstand als Gegenstand des täglichen Lebens.

Du musst dich nicht damit abwimmeln lassen, dass deine KK dir mitteilt, du könntest einen günstigen Stromanbieter wählen.

Das bayerische Landessozialgericht entschied mit Urteil vom 26.02.2021 – L 4 KR 547/20:
Patienten müssen sich nicht mit dem günstigsten Stromanbieter zufriedengeben. Dies ergibt sich nicht aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Vielmehr können einzelne Gesichtspunkte dafürsprechen, dass die Krankenkassen auch für die Stromkosten eines teureren Anbieters aufkommen muss, sofern er angemessen ist.
Die Richter führen weiter aus, dass die Krankenkassen zwei Möglichkeiten haben. Entweder richten sie für den Betrieb des betreffenden Hilfsmittels einen besonderen Stromanschluss mit eigenem Zähler ein. Oder sie ermitteln und zahlen eine monatliche Pauschale, wenn der Aufwand dafür zu groß ist.

Widerspruch

Deine KK weigert sich die Stromkosten für dein verordnetes Hilfsmittel zu übernehmen? Lege unbedingt Widerspruch ein. Unterstützung bekommst du bei den Sozialverbänden oder eventuell bei deinem Pflegestützpunkt.

Es lohnt sich auf jeden Fall.  Selbst wenn deine KK nur eine geringe Pauschale übernimmt, was sich summieren kann, wenn du leider mehrere Hilfsmittel benötigst.

Ich wünsche dir, dass deine Krankenkasse deine Erstattung unkompliziert bearbeitet und du ein paar Taler mehr im Geldbeutel hast. Auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist.

 

Bleib posimistisch 🙂

Alles Liebe deine Ela

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Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

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