Zuzahlungsbefreiung für Medikamente – Besonderheiten für Sozialhilfeempfänger – Teil 7

Edit 09.01.2026

Besonderheiten für So­zi­al­hil­fe­em­pfän­ger

Erhältst du Unterstützung wie Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter bzw. 
bei Erwerbsminderung, musst du weniger zuzahlen. 
Als Familien-Bruttoeinkommen wird nur der Regelsatz des Haushaltsvorstandes gezählt. Daraus wird die Belastungsgrenze ermittelt.

2026 werden 6.756 € als Bruttoeinkommen (= Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1),
für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zugrunde gelegt  (563 € monatlich x 12 = 6.756 € ). 

Die jährliche Belastungsgrenze einer Bedarfsgemeinsschaft beträgt 2026 somit 135,12 €, 
bei chronisch Kranken 67,56 €. 

Darlehensvereinbarungen mit den Leistungsträgern

Musstest du innerhalb kurzer Zeit sehr hohe Summen zuzahlen? 
Suche das Gespräch mit den Trägern. 
Mit ihnen kannst du ein Darlehen für die Zuzahlungen vereinbaren. 
Deine finanzielle Belastung verteilt sich dann über mehrere Monate, auch wenn es schwierig ist, dass zusätzlich abknapsen zu müssen.

Dazu muss sich deine Krankenkasse vorher mit den Sozialhilfeträgern einigen.

Der Befreiungsausweis

Einen Befreiungsausweis bekommst du von deiner Krankenkasse, wenn du von gesetzlichen Zuzahlungen (z.B. für Medikamente, Heilmittel) befreit bist.
Also wenn du deine finanzielle Belastungsgrenze 
(2 % der Bruttoeinnahmen, 1 % bei Chronikern, siehe oben) erreicht hast.

Wenn du ihn vorzeigst, musst du Zuzahlungen nicht vorlegen.

Wer kann einen Befreiungsausweis bekommen?
 
    • Finanzielle Belastungsgrenze: 
      Wenn die Summe deiner jährlichen Zuzahlungen 2 % des 
      Brutto-Haushaltseinkommen übersteigt.
    • Chronisch Kranke: 
      Bei bestimmten schweren oder chronischen Erkrankungen liegt die Grenze 
      bei 1 % der Bruttoeinnahmen (ärztliche Bescheinigung nötig).

  • Kinder und Jugendliche unter 18 sind von fast allen Zuzahlungen befreit 
    (außer Fahrtkosten).
     
 

Er enthält

  • Namen der ausstellenden Kran­ken­kas­se,
  • Vorname und Name des Versicherten,
  • Geburtsdatum und/oder Kran­ken­ver­si­cherungsnummer
  • Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer.

Wahnsinn, jetzt sind es sieben Beiträge zum Thema Zuzahlungsbefreiung geworden. 
Ich habe das bewusst so aufgedröselt, da viele Betroffene lange Texte schwer lesen und erfassen können. Das kenne ich selbst nur zu gut.

Ich habe für dich nach bestem Wissen und Gewissen alle wichtigen Informationen gesammelt. Stand Januar 2026.

Nimm meine Beiträge als Information, welche Möglichkeiten es gibt und besprich dich mit deinen zuständigen Leistungsträgern bzw. hole dir beratende Unterstützung.

Bleib posimistisch 🙂

Alles Liebe deine Ela

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