„Von wem bekommst du wieviel Geld, wenn du krank bist?“ – Teil 1

Das "Safety-Car" - Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen

Hier erzähle ich dir hier nichts Neues: Wenn du länger als ein zwei Tage krank bist, brauchst du eine AU von deinem Arzt. Manche Arbeitgeber fordern sie bereits am ersten Tag von dir ein. Dein Gehalt bekommst du sechs Wochen lang in voller Höhe ausgezahlt.

Ausnahme: Du bist neu im Betrieb und in den ersten vier Wochen krank geworden. Dann bekommst du von deiner Krankenkasse Krankengeld. Erst ab der fünften Woche deiner neuen Beschäftigung steht dir die Lohnfortzahlung zu.

Wenn du danach immer noch nicht arbeiten kannst, folgt …

das Krankengeld

Deine Krankenkasse zahlt ab jetzt für bis zu 72 Wochen Krankengeld und schon ist dein Konto nicht mehr so gut gefüllt.  Es liegt bei 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, aber nie mehr als 90 Prozent deines Nettogehaltes.
Das geht automatisch und du musst nichts tun.

Übrigens, wenn abzusehen ist ist, dass du über die 6 Wochen hinaus krank sein wirst, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, zeitnah eine Verdienstbescheinigung an deine Krankenkasse zu schicken, damit die Zahlung fließend übergeht. Tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Oft wird auch 78 Wochen genannt. Dann werden Lohnfortzahlung und Krankengeld zusammengerechnet.

Durch die eAU musst du dir eigentlich keine Gedanken machen, dass dein Chef oder die Krankenkasse nicht aktuell informiert sind. Eigentlich. Ab und an hakt es zum heutigen Zeitpunkt (12/2023) noch im System. Ich lasse mir sicherheitshalber immer noch einen Ausdruck mitgeben.
Voraussetzung für das Krankengeld ist eine lückenlose AU.

Hab auf dem Schirm, wenn dein Arzt in Urlaub geht und schau rechtzeitig, wie du an deine Folge-AU kommst. Die müssen durchgängig sein. Gibt es dazwischen eine Lücke, bekommst du für diese Zeit leider kein Geld. Denke auch an eventuelle Feiertage.

Es ist hilfreich, bereits im Vorfeld mit dem Vertretungsarzt Kontakt aufzunehmen, gerade wenn du bettlägerig bist und/oder keinen Fahrer hast.

Das Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. Überlege, ob ein zwei-, drei- oder vierwöchiger Rhythmus für dich Sinn macht.

Wichtig zu wissen: Diese Lohnersatzleistung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und du musst zwingend eine Steuererklärung abgeben.

WICHTIG: Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt.
Beispiel: Deine AU läuft bis zum 15.12.2024. Dann erfolgt die Zahlung erst danach.
Warum? Es könnte ja, rein theoretisch sein, dass du vorher wieder arbeiten gehst.
Theoretisch.

Edit: Von den 70 bzw. 90% werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Oft ist es je nach Diagnose hilfreich, bereits jetzt schon einen Antrag auf Erwerbsminderungs-rente zu stellen.
Das Prozedere dauert oft gefühlte hundert Jahre und im Falle einer Aussteuerung, würde in diesem Fall die Nahtlosigkeitsregel greifen.
Leider ist dem nicht so, wenn wenn vor dem ALG I Bezug die Rente abgelehnt wurde und du anschließend im Widerspruchsverfahren bist.

Wann das richtige Timing ist, kann dir leider niemand beantworten.

Denke auch darüber nach, einen Antrag auf den Grad der Behinderung zu stellen.

Infos dazu findest du hier:

GdB Erstantrag – Wie gehst du vor?

Rückwirkende Krankschreibung

Rückwirkend krankschreiben kann dich dein Arzt für höchstens für drei Tage. Es muss für ihn erkennbar sein, dass du bereits vor dem Arztbesuch krank warst und warum du nicht bereits am ersten Tag in die Praxis gekommen bist.  

Schaffst du es nicht zum Arzt, rufe auf jeden Fall dort an. Dann ist dokumentiert, dass du krank bist.

Edit auf Grund von Erfahrungen und Kommentaren aus Gruppen und der Vermutung, dass etwas gemauschelt sein könnte, wenn eine AU drei Tage rückwirkend ausgestellt wird:
Da wird und wurde nichts gemauschelt und ist somit kein falscher Tipp.

Auf Grund der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinen, die es in der Tat gibt, (veröffentlicht durch den Bundesausschuss) ist folgendes durchaus möglich:

Zunächt ist korrekt: Es ist in den Richtlinien so vereinbart, dass ein Arzt grundsätzlich immer erst eine Krankschreibung erteilen KANN, wenn der Patient anwesend ist.

Doch es gibt Ausnahmen: Wenn klar ersichtlich ist, dass du nicht arbeitsfähig warst und es dir nicht möglich war, in die Praxis zu kommen, dann besteht die Möglichkeit, dass maximal zwei Tage, UND in begründeten Ausnahmen auch bis zu drei Tage, du dich rückwirkend krank-schreiben lassen kannst.

Mein Arzt sieht zum Beispiel die Begründung darin, dass er mich lange kennt, ich mich telefonisch rechtzeitig melde und er mich in dem Prozess begleitet.

Vorallem, nach dem ich bei ihm in der Praxis für unschöne Situationen gesorgt habe, weil ich mich hingequält habe.
Letzteres ist definitiv eine begründete Ausnahme.

Ich wünsche dir viel Kraft und Energie im Behördengedöns und bleib posimistisch 🙂

Alles Liebe deine Ela

Hier Teil 2:

Von wem bekommst du wieviel Geld, wenn du krank bist? Teil 2

Weitere interessante Beiträge:

Progessionsvorbehalt

Härtefallregelung Zahnersatz

Zuzahlungsbefreiung Medikamente


Quelle zum Thema rückwirkende AU: Der Gemeinsame Bundesausschuss
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Gesundhei

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.

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