Neufeststellung einer Behinderung beantragen
Unter diesem Link für BaWü
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/707
findest du Formulare und Onlineantrag. Du musst lediglich deine Postleitzahl oder deinen Ort angeben. Dann wird dir deine zuständige Stelle angezeigt.
Du kommst aus einem anderen Bundesland?
Gib in deinem Browser „Änderungsantrag Schwerbehinderung stellen“ und dann dein Bundesland ein, so findest du die für dich entsprechenden Stellen.
Voraussetzungen
Es wird immer wieder vom Verschlimmerungsantrag gesprochen. Korrekt ist Änderungs-antrag. Das bedeutet, dass Alles, wirklich Alles noch einmal geprüft wird und deine Behinderung neu festgestellt wird.
Dein Änderungsantrag kann zwei verschiedene Gründe haben. Eine neue Krankheit bzw. Behinderung ist dazu gekommen oder die bestehende Behinderung hat sich verschlechtert.
„Maßgeblich für die Festlegung des GdB sind aber die tatsächlichen Funktionseinschränkungen, nicht die Diagnose einer Erkrankung,“ so der SoVD.
Ob sich das Risiko lohnt, kannst du dir mit diesen Fragen beantworten:
1. Was genau bringt dir die Heraufsetzung oder das Merkzeichen konkret?
Wenn nichts, oder nur sehr wenig: Lohnt sich der Aufwand und die Energie?
2. Gibt es aktuelle Befundberichte von deinen Ärzten?
Deine alten Befunde kennt das zuständige Amt. Sämtliche neue Funktionseinschränkungen und Behinderungen im Alltag müssen von deinen Ärzten dokumentiert sein. Sonst wird die Behörde nicht in der Lage sein, deinen Antrag in deinem Sinne positiv zu bewerten.
Ganz selten wird man für einen GdB persönlich untersucht.
Auf was musst du bei deinem GdB-Antrag achten?
3. Hast du dich im besten Fall vor dem Änderungsantrag beraten lassen?
Besprich dich zunächst mit deinem Arzt. Er kann das am Besten beurteilen, denn er muss neue Befunde schreiben, inwieweit sich deine Erkrankung verschlimmert hat. Ist deine neue Diagnose so erheblich, dass eine Höherstufung oder Merkzeichen möglich ist?
Wie bereits geschrieben: Stellst du einen Änderungsantrag, muss das Landesamt für soziale Dienste ALLES erneut prüfen.
Das Risiko, dass der aktuelle Grad der Behinderung herabgestuft wird, ist nicht unerheblich.
Tipp des SoVD: „ Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben und demnächst vorhaben, in Rente zu gehen – lassen Sie die Finger von einem Änderungsantrag. Er birgt die Gefahr, dass Sie den Status der Schwerbehinderung verlieren. Möglicherweise fällt dann Ihre Planung, vorzeitig in Altersrente zu gehen, ins Wasser. Wenn Sie in Rente sind, können Sie den Änderungsantrag immer noch stellen.“
Ablauf
Der Ablauf ist wie beim Erstantrag. Du musst den Antrag schriftlich oder persönlich
bei der zuständigen Stelle beantragen. Sobald du deine Postleitzahl oder deinen Wohnort eingegeben hast, erscheint ein Download-Button für das Formular.
Den Antrag füllst du vollständig und gut leserlich aus.
Füge eine ausführliche Erklärung aller neuen Einschränkungen auf einem zusätzlichen Blatt bei. Der Grad der Behinderung bezieht sich nicht nur auf das Arbeitsleben, sondern auf die „Teilhabe am Leben“.
Zum Beispiel, dass du nicht mehr auf ein Konzert gehen kannst, dass deine Teilhabe am sozialen Leben wegen xxxxxx eingeschränkt ist. Was du nicht mehr oder weniger machen kannst. Das steht nicht in den Befunden.
Hilfreich ist ein Symptom- & Schmerztagebuch zu führen
und beizufügen.
Vielleicht passt mein Buch zu dir.
Unterstützung
bekommst du von deinem zuständigen Landratsamt, der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem Integrationsamt. Solltest du noch in einem Arbeitsverhältnis stehen und z. B. die Kündigung erhalten, teile das dem Landratsamt unverzüglich mit.
Wie geht es weiter?
Das Amt wertet die vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus, zieht bei Bedarf auch weitere Befunde von deinen Ärzten heran, wenn du deine Behandler im Antragsformular von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hast. Leider dauert die Bearbeitung meist sehr lange. Du bekommst danach einen Neufeststellungsbescheid, auch wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt.
Welche Unterlagen brauchst du?
Umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des
Funktionsausfalles oder
Deine hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.:
– Facharztbriefe
– Krankenhausberichte
– Kurschlussgutachten
– Röntgenbefunde
Info:
Entbinde deine Ärzte von der Schweigepflicht. Ohne deine Zustimmung geben sie keine Daten weiter.
Entstehen dir Kosten?
Entstehen dir Kosten für Atteste und Bescheinigungen, kann die Erstattung nicht garantiert werden.
Widerspruch?
Ein Änderungsantrag ist wie der Erstantrag ein langer Weg. Die Bearbeitungszeiten sind gefühlt unendlich. Oft ist er zu niedrig, manchmal wird abgelehnt. Dann bleibt dir leider nur der Widerspruch. Den kannst du zunächst formlos einlegen. Achte auf die Fristen.
Für den weiteren Weg empfehle ich dir rechtliche Unterstützung. Zum Beispiel
gemeinsam mit dem VdK oder SoVD. Leider unterscheidet sich die Qualität von Region zu Region. Ich habe nur negative Erfahrungen gemacht.
Rechtsschutzversicherung
Bist du noch in keinem Verfahren, lohnt es sich noch eine Rechtschutz-versicherung abzuschließen. Beachte, dass es meist Wartezeiten von 3 – 6 Monaten gibt und schau, ob ein Widerspruchsverfahren übernommen wird.
Wie hoch deine Selbstbeteiligung ist, ist deine Entscheidung. Anwälte lassen sich auch auf Ratenzahlung ein.
Nach meinen Erfahrungen ist ein engagierter Fachanwalt für Sozialrecht eine gute Entscheidung.
Ein großer Vorteil aktuell ist, dass im Moment alles telefonisch umsetzbar ist.
Das kommt den meisten Betroffenen sehr entgegen, nicht außer Haus zu müssen.
Ich wünsche dir, dass alles glatt läuft und du gleich einen positiven Bescheid erhältst.
Falls nicht, wünsche ich dir viel Kraft und Energie dafür.
Bleib dennoch posimistisch.
Alles Liebe deine Ela
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Quellen: service-bw.de und SoVD
Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.