Wusstest du, dass du dich unter gewissen Voraussetzungen von den Zuzahlungen für Medikamente befreien lassen kannst? – Teil 1 von 7

Heute geht es um das liebe Geld. In dieser Reihe geht es um Zuzahlungsbefreiungen bei Medikamenten, medizinische Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte usw. 

Die meisten ME/CFS Betroffenen bzw. Patienten mit anderen chronischen Erkrankungen können nicht mehr oder nur noch wenige Stunden arbeiten. 

Sie leben von einer kleinen Rente, Krankengeld oder sind mittlerweile ausgesteuert und erhalten ALG I. Oft müssen zusätzlich andere Sozialleistungen beantragt werden.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss bei bestimmten Leistungen seiner Kran­ken­kas­se etwas aus eigener Tasche zuzahlen. Zum Beispiel bei einer Behandlung im Krankenhaus, für Hilfsmittel und Medikamente.

Da es sehr viele Informationen zu diesem Thema gibt, wurden es sieben Beiträge, damit die Texte nicht zu lange werden. 

Vorab ein Update für 2024:

Wenn dein Medikament nicht in der gewünschten Packungsgröße vorrätig ist und du stattdessen mehrere kleinere Packungen bekommst, wird es ab dem 1. Februar 2024 preiswerter:

Zum Beispiel, dir werden statt einer 100-Stück-Packung zwei 50-Stück-Packungen ausgegeben, dann wird die Zuzahlung nur einmal fällig statt wie bisher zweimal.

Magengrummeln in der Apotheke

Welche Kosten für meine Medis kommen heute wieder auf mich zu?

Damit die dir Kosten nicht über den Kopf wachsen, kannst du bei deiner Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. 

Es gibt pro Kalenderjahr eine individuelle Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2% des Brutto-Familieneinkommens. Bei chronisch Erkrankten bei 1%.

Bei bestimmten staatlichen Leistungen musst du sogar weniger zuzahlen. Es lohnt sich, dass du dich informierst.

Damit die Zuzahlungen niemanden finanziell überfordern, gibt es eine individuelle Belastungsgrenze. 

Was musst du dafür tun?

Sammele alle Rechnungen und Belege über Kran­ken­haus­be­hand­lung­en, Me­di­ka­ment­en­zu­zahl­ung­en oder medizinische Hilfsmittel.

Stelle bei deiner Kran­ken­kas­se einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen. Das kannst du bis zu vier Jahren rückwirkend machen.

Das fällt aus den eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten bei den meisten Betroffenen eher aus. Dennoch möchte ich es dir nicht vorenthalten:

Bei einigen Kassen kannst du vorab einen Betrag in Höhe deiner persönlichen Zuzahlungsgrenze einzahlen. Der Vorteil ist, dass du während des Jahres keine Quittungen zu sammeln brauchst.

Ich habe für dich nach bestem Wissen und Gewissen alle wichtigen Informationen gesammelt. Leider ändert sich ständig etwas und nicht immer bekomme ich alles mit.
Nimm meine Beiträge als Information, welche Möglichkeiten es gibt und besprich dich mit deinen zuständigen Leistungsträgern.

Unten findest du die Links zu den Folgebeiträgen.

Viel Spaß beim Lesen. Ich hoffe, es hilft dir weiter und schont zukünftig deinen Geldbeutel.

Bleib posimistisch 😊 

 

Alles Liebe deine Ela

 

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Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen und meinen Erfahrungen zusammengestellt, die ich mit euch teile. Es gibt keinen Anspruch auf medizinische oder rechtliche Richtigkeit. Jede Haftung, Rechts- und Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen.

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Ich bin Ela. Seit 2020 lebe ich mit den Diagnosen ME/CFS, Fibromyalgie, hEDS (Ehler-Danlos-Syndrom, hypermobilität) und seit Jahrzehnten mit den Lebensmittelintoleranzen Lactose, Fructose und Histamin.

Mit diesem Blog möchte ich dir hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen für dein Leben mit der Diagnose ME/CFS mitgeben.

Alles Liebe deine Ela

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