Außergewöhnliche Belastungen (AgB) kannst du nur geltend machen, wenn du auch Steuern bezahlst oder Lohnersatzleistungen wie ALG I, Krankengeld beziehst oder deine Rente eventuell besteuert wird. Dann bist du in den meisten Fällen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Das gilt auch, wenn du mit deinem Partner gemeinsam veranlagt wirst.
In dem Beitrag beantworte die wichtigsten Fragen zum steuerlichen „Jedöns“ der außergewöhnlichen Belastungen bei Krankheit.
Du kannst die AgB in deiner Steuererklärung geltend machen. Sie mindern deine Steuerlast und führen im besten Fall zu Rückzahlungen. Dadurch sollen unzumutbare Härten vermieden werden.
Wichtig ist zu wissen, dass nicht nur dein Gehalt/Rente Einkommen ist, sondern es auch noch weitere steuerliche Einkunftsarten gibt, die du miteinrechnen musst. Dazu mehr unten.
Wirst du mit deinem Partner veranlagt, werden beide Einkommen natürlich zusammen-gerechnet.
Alles in Zahlen zu den außergewöhnlichen Belastungen findest du hier
Außergewöhnliche Belastung in Zahlen und Berechnung
Das Wichtigste in Kürze
Eine außergewöhnliche Belastung ist gegeben, wenn sie nur eine Minderheit der Bevölkerung betrifft.
Nur Aufwendungen, die über den zumutbaren Kosten liegen, können abgesetzt werden.
Das darfst du angeben:
- Arztkosten, wenn nicht von der Krankenversicherung erstattet
- Krankheitskosten
- Medikamente und Zuzahlungen, sofern vom Arzt verordnet
Hier ein Beitrag zu
Zuzahlungsbefreiung für Medikamente - Vom Arzt verordnete Hilfsmittel wie Brillen, Zahnersatz, Rollstuhl etc.
Bei Brillen benötigst du nur beim ersten Mal eine Verordnung vom Arzt.
Danach reicht der Besuch beim Optiker. - Heilmittel wie Akupunktur und Massage, vom Arzt verordnet
- Kosten für Therapien
- Selbst getragene Krankenhauskosten, z. B. im Ausland
- Fahrtkosten zum Arzt, Apotheke, Therapie, Krankenhaus
- Fahrtkosten für Besuch des Kindes/Ehepartners/Lebenspartners bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus.
Voraussetzung: Bescheinigung des Krankenhauses
Auch Beerdigungskosten, Pflegeheimkosten und häusliche Pflege zahlen dazu.
Jedoch: Von den gesamten Pflegekosten müssen Zahlungen der Versicherung und eine Eigenleistung abgezogen werden.
Kosten für alternative Heilmethoden, wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur werden meist anerkannt.
Es lohnt sich, die Kosten für einen besonderen Umbau oder Umzug in eine Wohnlage etc. anzugeben, die auf Grund deiner Behinderung entstehen. Ob eine Belastung als außergewöhnlich anerkannt wird, hängt aber stets vom Einzelfall ab und wird streng geprüft.
Wichtig: Von den Arzt- und Therapiekosten werden nur die berücksichtigt, die du nicht von deiner Krankenkasse erstattet bekommst. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen medizinisch notwendig und durch einen Arzt oder eine Heilpraktikerin verordnet sein. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. (Grünes oder blaues Rezept)
Manchmal brauchst du neben der Verordnung eines Arztes/Heilpraktikers sogar vorab ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
- Künstliche Befruchtung
- Kurkosten
- Pflegekosten
- Pflegekosten von dir oder dein Lebenspartner im Pflegeheim/durch Pflegedienst, sofern Pflege krankheitsbedingt notwendig
- Kosten, die durch unentgeltliche häusliche Pflege eines Angehörigen entstehen.
- Pflegekosten der Eltern
- Pflegekosten aus gesundheitlichen Gründen, wenn sie insgesamt oberhalb der zumutbaren Belastung liegen
- Kosten der Pflege aus Altersgründen, aber eigene Einkünfte und Bezüge der Eltern werden angerechnet
- Wiederbeschaffungskosten für Hausrat oder Kleidung nach Brand, Hochwasser etc.
- Bestattungskosten – sofern sie höher sind als der Nachlass.
Statt die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, kann der Pflege-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden.
Wichtige Fragen kurz und knackig beantwortet
Was sind keine außergewöhnlichen Belastungen?
Ausgaben für vorbeugende Maßnahmen (z. B. Zahnreinigung), Diätverpflegung und/oder spezielle Lebensmittel, die du als Allergiker oder bei einer Lebensmittelintoleranz benötigst und die nicht mehr kosten als eine normale, gesunde Ernährung, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Wann ist eine Belastung außergewöhnlich?
Ganz einfach formuliert, wenn die finanzielle Belastung nur eine Minderheit der Bevölkerung betrifft. Du bist zum Beispiel gehbehindert (Merkzeichen G, aG) und kannst bei vereisten Straßen nicht den Bus oder die Tram nutzen. Dann sind eventuell auch Taxifahrten als Sonderausgabe absetzbar.
Wie wird die Eigenbelastung berechnet?
Sie berechnet sich aus dem Einkommen eines Haushaltes und der Anzahl der Personen, die von diesem Einkommen leben. Absetzbar sind immer nur die über die Eigenbelastung hinausgehenden Ausgaben.
Musst du die Aufwendungen nachweisen?
Ein klares Ja. Das Finanzamt verlangt stets eine ärztliche Verordnung und bei manchen Kosten – z.B. bei Kuren (keine Reha) – vor Antritt ein amtsärztliches Attest.
Außer du nutzt Pauschbeträge.
Sind Belastungen, die dem Schutz der Gesundheit dienen, außergewöhnlich?
Das wird im Einzelfall geprüft.
Zum Beispiel, wenn sich Asbest in deinem Zuhause findet kann die Renovierung steuerlich geltend gemacht werden.
Gibt es eine Höchstgrenze, die du absetzen kannst?
Kurz und knapp: Nein. Jedoch sind deine anerkannten Kosten höher als deine bereits gezahlte Lohnsteuer bekommst du nur diese erstattet. Mehr dazu in dem oben verlinkten Beitrag.
Was sind die Einkünfte, die du mit einbeziehen musst?
Nur Einkünfte, die unter die sieben Einkunftsarten fallen, unterliegen der Einkommensteuer.
Solltest du jemals einen Jackpot in einer Lotterie knacken, musst du das nicht versteuern. Der Gewinn fällt in keine Einkunftsart.
Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus
- Einkünfte aus Land- & Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb;
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Sonstige Einkünfte im Sinne des EStG
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.
Z. B. Renten der gesetzlichen RV, Riester, erhaltene Unterhaltsleistungen, Verkäufe bei Kleinanzeigen etc. über 600 Euro usw.
Das waren die grundsätzlichen Infos zu den AgB bei Krankheit.
Auch wenn ich viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet habe: Mein Beitrag ersetzt keine fachliche Beratung. Zudem ist alles wie immer sehr individuell je nach persönlicher Lebenssituation.
Posimistische Grüße
deine Ela
Weitere interessante Links:
Quellen: EStG § 19 -23
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