Wer chronisch krank ist, hat hohe Kosten. Viele können über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Außergewöhnliche Belastungen kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Sie mindern deine Steuerlast und führen im besten Fall zu Rückzahlungen. Dadurch sollen unzumutbare Härten vermieden werden.
Aber: Sind deine anerkannten Kosten höher als deine bereits gezahlte Lohnsteuer bekommst du nur diese erstattet.
Einfaches Beispiel:
Im Jahr 2023 hast du Lohnsteuer gesamt 1.000,00 Euro gezahlt.
Anerkannte AgB in 2023 gesamt 1.500,00 Euro
Du erhältst eine Steuererstattung von 1.000,00 Euro. Die restlichen 500,00 Euro verpuffen quasi in der Luft. Einfach gesagt, du kannst nur das erstattet bekommen, was du auch an das Finanzamt abgeführt hast.
Eine Verteilung deiner Kosten aus dem aktuellen Jahr auf spätere Jahre ist nicht möglich.
Manchmal ist ein bissel „Zahlen-Finanz-Jonglieren“ angesagt: Es macht Sinn gegen Ende des Jahres auf deine Lohnabrechnung zu schauen, wieviel Steuern du bezahlt hast, wie hoch deine AgB´s sind und eventuell Zahlungen oder Investitionen für einen teuren Umbau ins neue Jahr zu verschieben.
Was sind "außergewöhliche Belastungen"?
Es gibt zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen: „besondere“ und „andere“ (auch als allgemeine außergewöhnliche Belastungen bezeichnet).
Die besonderen kannst du ab dem ersten Euro bis zu dem jeweiligen Pauschal- oder Höchstbetrag absetzen.
Damit sich die Ausgaben für „andere außergewöhnliche Belastungen“ auf die Steuerschuld auswirken, müssen sie die individuelle zumutbare Belastung überschreiten. (Siehe Tabelle unten).
Besondere außergewöhliche Belastungen sind ...
der Ausbildungsfreibetrag
- den gibt es für ein volljähriges Kind, für das du Kindergeld bekommst,
- wenn es wegen eines Studiums oder Ausbildung auswärts wohnt (z. B. in WG, Studentenwohnheim, eigene Wohnung).
Eintrag in: Anlage Kind, ab Zeile 61
Der Behinderten-Pauschbetrag
- hier kannst du zwischen Pauschbetrag und Einzelnachweis wählen.
Vorteil Pauschbetrag: Du musst keine Belege sammeln und keine Kosten nachweisen. Das macht Sinn, wenn deine Ausgaben unter dem Pauschbetrag liegen. - Beim Erstantrag musst du einen Nachweis beigefügen
Eintrag in: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, ab Zeile 4
Steht deinem Kind ein Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu, dann könnt ihr Eltern euch diesen übertragen lassen.
Eintrag in: Anlage Kind, Zeilen 68-70
Folgende Pauschbeträge sind aktuell:
Grad der Behinderung | Pauschalbetrag €/Jahr – seit 01.01.2021 |
20 | 384,00 € |
30 | 620,00 € |
40 | 860,00 € |
50 | 1.140,00 € |
60 | 1.440,00 € |
70 | 1.780,00 € |
80 | 2.120,00 € |
90 | 2.460,00 € |
100 | 2.840,00 € |
Hilflos oder Blind | 7.400,00 € |
Hinterbliebenen-Pauschbetrag
- Bei Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente
Eintrag in: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 10
Pflege-Pauschbetrag
- wenn du einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 oder 5, mit dem Buchstaben „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) im Schwerbehindertenausweis in deinem oder dessen Haushalt unentgeltlich pflegst.
Eintrag in: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeilen 11/12
Höhe der Pauschbeträge bei
Pflegegrad 2: 600 €
Pflegegrad 3: 1.100 €
Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 €
Hilflosigkeit (Merkzeichen H): 1.800 €
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson für die Pflege kein Geld erhält. Nicht dazu zählt das Pflegegeld, das Eltern zur Pflege ihres Kindes mit Behinderung erhalten.
Unterstützung bedürftiger Personen
- wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht
- wenn du gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet bist
Es sind keine Nachweise notwendig, wenn die Person zum Haushalt gehört.
Aber: Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 Euro werden vom Unterhaltshöchstbetrag von 10.347 Euro in 2022 (zuzüglich übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) abgezogen.
Übersteigt das Netto-Vermögen des Unterstützten 15.500 Euro gilt er als nicht bedürftig und es ist kein Steuerabzug möglich. Eine selbst genutzte angemessene Immobilie fällt nicht unter „Vermögen“:
Eintrag in: Anlage Unterhalt
Andere (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen
Absetzen kannst du nur selbst getragene Kosten und musst deine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Die darüber liegenden Kosten darfst Du dann unbeschränkt absetzen.
Eintrag in: „andere Aufwendungen“ ab Zeile 31, Anlage „außergewöhnliche Belastungen“.
Dein zumutbarer Betrag in Prozent deiner Gesamteinkünfte
bei einem Gesamtbetrag | bis 15.340 € | über 15.340 € | über 51.130 € |
1. bei Steuerzahlern ohne Kinder | |||
a) Grundtarif | 5 % | 6 % | 7 % |
b) Splittingtarif | 4 % | 5 % | 6 % |
2. bei Steuerzahlern mit | |||
a) einem Kind oder zwei Kindern1 | 2 % | 3 % | 4 % |
b) drei oder mehr Kindern1 | 1 % | 1 % | 2 % |
1 Kinder, für die du Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld hast
Quelle: § 33 EStG (Stand: 2. Dezember 2020)
Was sind andere (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen?
Vorweg: Ausgaben für vorbeugende Maßnahmen (z. B. Zahnreinigung) oder Diätverpflegung sind nicht absetzbar.
- Krankheitskosten
- Arztkosten, wenn nicht von der Krankenversicherung erstattet
- Medikamente und Zuzahlungen, sofern vom Arzt verordnet
- Vom Arzt verordnete Hilfsmittel wie Brillen, Zahnersatz, Rollstuhl etc.
- Heilmittel wie Akupunktur und Massage, vom Arzt verordnet
- Kosten für Therapien
- Selbst getragene Krankenhauskosten, z. B. im Ausland
- Fahrtkosten zum Arzt, Apotheke, Therapie, Krankenhaus
- Fahrtkosten für Besuch des Kindes/Ehepartners/Lebenspartners bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus. Voraussetzung: Bescheinigung des Krankenhauses
Wichtig: Von den Arzt- und Therapiekosten werden nur die berücksichtigt, die du nicht von deiner Krankenkasse erstattet bekommst. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen medizinisch notwendig und durch einen Arzt oder eine Heilpraktikerin verordnet sein. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Manchmal brauchst du neben der Verordnung eines Arztes/Heilpraktikers sogar vorab ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
- Künstliche Befruchtung
- Kurkosten
- Pflegekosten
- Pflegekosten von dir oder dein Lebenspartner im Pflegeheim/durch Pflegedienst, sofern Pflege krankheitsbedingt notwendig
- Kosten, die durch unentgeltliche häusliche Pflege eines Angehörigen entstehen.
Statt die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, kann der Pflege-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden
- Pflegekosten der Eltern
- Pflegekosten aus gesundheitlichen Gründen, wenn sie insgesamt oberhalb der zumutbaren Belastung liegen
- Kosten der Pflege aus Altersgründen, aber eigene Einkünfte und Bezüge der Eltern werden angerechnet
- Wiederbeschaffungskosten für Hausrat oder Kleidung nach Brand, Hochwasser etc.
- Bestattungskosten – sofern sie höher sind als der Nachlass
Die Steuererklärung
- Die Kosten der „anderen“ außergewöhnlichen Belastungen zusammenrechnen.
- Individuelle zumutbare Belastungsgrenze ermitteln. (Siehe Tabelle oben)
Hierbei hilft dir der Online-Rechner der Finanzverwaltung.
- Gib alle Kosten an. Wenn sie unberechtigt sein sollten, werden sie vom Finanzamt gestrichen.
- Belege aufheben (Aufbewahrungsfristen beachten) und nicht mitschicken.
Das Finanzamt fordert sie bei Bedarf an.
Auch wenn ich viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet habe: Mein Beitrag ersetzt keine fachliche Beratung. Zudem ist alles wie immer sehr individuell je nach persönlicher Lebenssituation.
Posimistische Grüße
deine Ela
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